ArtenGrüner Leguan
Grüner Leguan
Iguana iguana
Er wird sehr gross und lebt baumbewohnend: Der Platzbedarf eines ausgewachsenen Tiers sprengt jedes handelsübliche Terrarium. In der Schweiz bewilligungspflichtig.
- Gruppe
- Echse
- Einordnung
- Experte
- Herkunft
- Mittel- und Südamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Mittel- und Südamerika
- Länder
- Vom südlichen Mexiko über Mittelamerika bis Brasilien und Paraguay
- Lebensraum
- Tropische Wälder, Flussufer, Mangroven und feuchte Buschlandschaften
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Praktisch ein eigenes Zimmer. Wer den Platz nicht stellen kann, soll die Art nicht halten.
- Temperatur
- Sonnenplatz 38–40 °C, Umgebung 28–32 °C, nachts 22–24 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 70–80 %, mehrmals täglich sprühen oder Beregnung.
- Licht
- Sehr starkes UV-B über zwölf Stunden. Der Bedarf ist bei dieser Art besonders hoch.
- Bodengrund
- Erde-Rinden-Gemisch, gut zu reinigen.
- Einrichtung
- Kräftige schräge Äste bis unter die Decke, breite Liegeflächen, Sichtschutz.
- Wasser
- Grosses Becken zum Baden, täglich frisch.
- Fütterung
- Ausschliesslich pflanzlich: Blätter, Kräuter, Gemüse. Kein tierisches Eiweiss: Es führt zu Nierenschäden.
- Verhalten
- Tagaktiv, klettert, sonnt ausgiebig. Männchen werden in der Paarungszeit angriffslustig, auch gegenüber Menschen.
- Umgang
- Erwachsene Männchen können ernsthaft verletzen: Schwanzhiebe, Krallen, Biss. Vorsicht ist kein Übertreiben.
- Vergesellschaftung
- Einzeln. Zwei Männchen niemals.
- Gesundheit
- Knochenschwund durch UV-B-Mangel und Nierenschäden durch falsches Futter sind die häufigsten Todesursachen.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: Der Grüne Leguan stammt aus dem tropischen Mittel- und Südamerika. Eine trockenere Phase von sechs bis acht Wochen mit Nachtabsenkung auf 20–22 °C entspricht dem Jahresrhythmus. Die Tageswerte und die UV-Versorgung bleiben unverändert — beides ist für diese Art auch im Winter nicht verhandelbar.
- Sicherheit
- Leguane über einem Meter Gesamtlänge sind nach Art. 89 TSchV bewilligungspflichtig und verlangen einen Sachkundenachweis. Der Grüne Leguan wird deutlich länger. Die Bewilligung ist vor dem Kauf einzuholen.
Rechtslage in der Schweiz
Bewilligung nötig
Bewilligungspflichtig. Art. 89 Buchstabe f TSchV erfasst Leguane, die erwachsen eine Gesamtlänge von mehr als 1 m erreichen. Der Grüne Leguan wird deutlich länger. Bewilligung vor der Anschaffung einholen
Ausbildung nötig
Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 16 (Grüne Leguane): Grundfläche 4 × 3 Körperlängen, Höhe 4 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Kopf-Rumpf-Länge | Mindestens |
|---|---|
| 30 cm | 120 × 90 × 120 cm |
| 40 cm | 160 × 120 × 160 cm |
| 50 cm | 200 × 150 × 200 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Die zu erwartende Endgrösse muss anhand des wissenschaftlichen Namens geprüft werden. Vor Anschaffung Bewilligungspflicht und Ausbildung beim Veterinäramt bestätigen lassen. Erforderlich sind artspezifische Wärme-, UV-, Licht-, Feuchtigkeits-, Bade-, Grab- und Klettermöglichkeiten sowie eine sichere Gehegekonstruktion.
Unterlagen
Herkunftsnachweis und Kaufvertrag immer aufbewahren. Bei bewilligungs- oder CITES-pflichtigen Arten zusätzlich Haltebewilligung, SKN und Artenschutzdokumente sichern.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
