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ArtenKronengecko

Kronengecko

Correlophus ciliatus

Ein nachtaktiver Kletterer aus Neukaledonien, der ohne starke Wärme auskommt. Höhe, Feuchtigkeit und Kletterstruktur sind hier entscheidend.

Gruppe
Gecko
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Neukaledonien
Kronengecko (Correlophus ciliatus)
Foto: Lennart Hudel, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Neukaledonien
Länder
Südliches Neukaledonien und vorgelagerte Inseln
Lebensraum
Feuchte tropische Wälder und dicht bewachsene Waldränder

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Hochformatig, Höhe vor Fläche. Die Tierschutzverordnung nennt für Kronengeckos kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: für ein Paar mindestens 6 × 6 × 8 Kopf-Rumpf-Längen, bei 11 cm also 66 × 66 × 88 cm. Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt für ein bis zwei Tiere 80 × 60 × 120 cm. Wer beide Werte einhält, plant etwa 80 × 66 × 120 cm.
Temperatur
22–26 °C tagsüber, nachts 18–20 °C. Über 28 °C wird gefährlich.
Luftfeuchtigkeit
60–80 %, abends sprühen, tagsüber abtrocknen lassen.
Licht
Schwaches UV-B ist förderlich, aber nicht zwingend.
Bodengrund
Kokoshumus mit Laub.
Einrichtung
Korkröhren, viele Äste, grossblättrige Pflanzen zum Schlafen.
Wasser
Tropfen an Blättern und eine kleine Schale.
Fütterung
Fertigbrei für Fruchtgeckos zwei- bis dreimal wöchentlich, dazu Insekten einmal pro Woche.
Verhalten
Nachtaktiv, springt gut, hält sich tagsüber unter Blättern auf.
Umgang
Kurz und selten. Der Schwanz wird abgeworfen und wächst nicht nach: bei dieser Art endgültig.
Vergesellschaftung
Einzeln oder ein Paar. Männchen untereinander niemals.
Gesundheit
Sehr robust. Hitze über 30 °C und dauerhaft nasse Haltung sind die Hauptrisiken.
Jahresverlauf
Leichte Absenkung im Winter auf 20 °C.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artspezifische Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser, Feuchtigkeit und natürliche Ruheperioden sicherstellen. Die Sozialstruktur der Art ist zu berücksichtigen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Kronengecko in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.