ArtenKronengecko
Kronengecko
Correlophus ciliatus
Ein nachtaktiver Kletterer aus Neukaledonien, der ohne starke Wärme auskommt. Höhe, Feuchtigkeit und Kletterstruktur sind hier entscheidend.
- Gruppe
- Gecko
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Neukaledonien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Neukaledonien
- Länder
- Südliches Neukaledonien und vorgelagerte Inseln
- Lebensraum
- Feuchte tropische Wälder und dicht bewachsene Waldränder
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Hochformatig, Höhe vor Fläche. Die Tierschutzverordnung nennt für Kronengeckos kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: für ein Paar mindestens 6 × 6 × 8 Kopf-Rumpf-Längen, bei 11 cm also 66 × 66 × 88 cm. Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt für ein bis zwei Tiere 80 × 60 × 120 cm. Wer beide Werte einhält, plant etwa 80 × 66 × 120 cm.
- Temperatur
- 22–26 °C tagsüber, nachts 18–20 °C. Über 28 °C wird gefährlich.
- Luftfeuchtigkeit
- 60–80 %, abends sprühen, tagsüber abtrocknen lassen.
- Licht
- Schwaches UV-B ist förderlich, aber nicht zwingend.
- Bodengrund
- Kokoshumus mit Laub.
- Einrichtung
- Korkröhren, viele Äste, grossblättrige Pflanzen zum Schlafen.
- Wasser
- Tropfen an Blättern und eine kleine Schale.
- Fütterung
- Fertigbrei für Fruchtgeckos zwei- bis dreimal wöchentlich, dazu Insekten einmal pro Woche.
- Verhalten
- Nachtaktiv, springt gut, hält sich tagsüber unter Blättern auf.
- Umgang
- Kurz und selten. Der Schwanz wird abgeworfen und wächst nicht nach: bei dieser Art endgültig.
- Vergesellschaftung
- Einzeln oder ein Paar. Männchen untereinander niemals.
- Gesundheit
- Sehr robust. Hitze über 30 °C und dauerhaft nasse Haltung sind die Hauptrisiken.
- Jahresverlauf
- Leichte Absenkung im Winter auf 20 °C.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.
Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Artspezifische Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser, Feuchtigkeit und natürliche Ruheperioden sicherstellen. Die Sozialstruktur der Art ist zu berücksichtigen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
