Reptilien und Recht in der Schweiz
Vier Fragen entscheiden, ob ein Tier ins Haus darf: Braucht es eine Bewilligung? Ist es überhaupt erlaubt? Braucht der Kauf Papiere? Und wenn nichts davon zutrifft: Was gilt trotzdem? Hier steht die Antwort für jede einzelne Art.
80
Arten von 93
Welche Reptilien darf man in der Schweiz ohne Bewilligung halten?
Die meisten. Die Tierschutzverordnung zählt in Artikel 89 abschliessend auf, welche Wildtiere eine Bewilligung brauchen. Was dort nicht steht, darf ohne Bewilligung gehalten werden.
12
Arten von 93
Für welche Reptilien braucht man in der Schweiz eine Bewilligung?
Für Giftschlangen, soweit das BLV sie nicht als ungefährlich führt, Riesenschlangen über drei Meter (ausser der Boa constrictor), alle Chamäleons, Krokodilartige, Krustenechsen, Leguane, Tejus und Warane über einen Meter, einige weitere Echsen, Schildkröten wie die Spornschildkröte sowie Goliathfrosch und Riesensalamander. Artikel 89 der Tierschutzverordnung zählt sie auf.
1
Art von 93
Welche Reptilien und Amphibien sind in der Schweiz verboten?
Die Tierschutzverordnung verbietet keine Art. Zwei stehen aber als invasive Organismen in der Freisetzungsverordnung: die Rotwangen-Schmuckschildkröte und der Ochsenfrosch. Sie dürfen nicht in die Umwelt gelangen: kein Aussetzen, kein Gartenteich, keine Haltung im Freien. Das BAFU (Bundesamt für Umwelt) hält zudem auch Erwerb und Haltung für unzulässig.
51
Arten von 93
Welche Reptilien brauchen in der Schweiz Artenschutzpapiere?
Alle Arten, die in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) stehen. Das sind deutlich mehr, als die meisten erwarten. Auch verbreitete Terrarientiere sind darunter.
Woher diese Einstufungen kommen
Jede Art führt in der App ein eigenes Rechtsprofil: Bewilligungspflicht, Sachkundenachweis, Artenschutzstatus, Mindestmasse. Diese Übersichten gruppieren genau diese Profile. Was hier in einer Liste steht, steht wortgleich auch auf der Artenseite und im Steckbrief der App.
Eine Art kann in mehreren Listen auftauchen. Bewilligungsfrei und trotzdem unter Artenschutz ist der häufigste Fall. Die beiden Regelwerke haben nichts miteinander zu tun: Das eine schützt das einzelne Tier in der Haltung, das andere den Bestand der Art vor dem Handel.
Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt. Diese Seiten ersetzen das nicht: Sie sagen dir, welche Frage du überhaupt stellen musst.
Die Regeln dahinter (Artikel, Zuständigkeiten und was ein Sachkundenachweis ist) stehen auf Schweiz & Recht. Die einzelnen Artenseiten stehen unter Arten.
