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Reptilien und Recht

Welche Reptilien brauchen in der Schweiz Artenschutzpapiere?

Alle Arten, die in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) stehen. Das sind deutlich mehr, als die meisten erwarten. Auch verbreitete Terrarientiere sind darunter.

Arten in dieser Liste
51
von insgesamt
93

CITES-Anhang I heisst: Handel grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur mit Bewilligung. CITES-Anhang II heisst: Einfuhr, Ausfuhr und Weitergabe nur mit Papieren, die Herkunft und rechtmässigen Erwerb belegen. Für die Haltung selbst braucht es keine zusätzliche Bewilligung: Die richtet sich weiterhin nach der Tierschutzverordnung.

In der Praxis betrifft das vor allem den Kauf. Verlang beim Kauf den Herkunfts- und Nachzuchtnachweis und heb ihn auf. Ohne Papiere lässt sich das Tier später weder verkaufen noch über die Grenze mitnehmen.

Diese Übersicht ordnet die Einstufungen aus dem Datenbestand der App und ersetzt keine Auskunft. Verbindlich entscheidet das kantonale Veterinäramt, und zwar über den Einzelfall: nach Art, Herkunft, Grösse des Tieres und den Verhältnissen vor Ort.

Schlangen

14 Arten

Echsen

8 Arten

Schildkröten

8 Arten

Die Rechtslage zu jedem Tier in der App

Im Steckbrief jedes Tieres, zusammen mit dem TSchV-Check (Prüfung der Terrariumgrösse nach Tierschutzverordnung).