Welche Reptilien brauchen in der Schweiz Artenschutzpapiere?
Alle Arten, die in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) stehen. Das sind deutlich mehr, als die meisten erwarten. Auch verbreitete Terrarientiere sind darunter.
- Arten in dieser Liste
- 51
- von insgesamt
- 93
CITES-Anhang I heisst: Handel grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur mit Bewilligung. CITES-Anhang II heisst: Einfuhr, Ausfuhr und Weitergabe nur mit Papieren, die Herkunft und rechtmässigen Erwerb belegen. Für die Haltung selbst braucht es keine zusätzliche Bewilligung: Die richtet sich weiterhin nach der Tierschutzverordnung.
In der Praxis betrifft das vor allem den Kauf. Verlang beim Kauf den Herkunfts- und Nachzuchtnachweis und heb ihn auf. Ohne Papiere lässt sich das Tier später weder verkaufen noch über die Grenze mitnehmen.
Diese Übersicht ordnet die Einstufungen aus dem Datenbestand der App und ersetzt keine Auskunft. Verbindlich entscheidet das kantonale Veterinäramt, und zwar über den Einzelfall: nach Art, Herkunft, Grösse des Tieres und den Verhältnissen vor Ort.
Schlangen
14 Arten
Kenianische Sandboa
Eryx colubrinusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Einsteiger
Königspython
Python regiusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Einsteiger
Blutpython
Python brongersmaiCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Boa constrictor
Boa constrictorCITES Anhang II, die argentinische Unterart Boa constrictor occidentalis in Anhang I. Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Kurzschwanzpython
Python curtusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Teppichpython
Morelia spilotaCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Westliche Sandboa
Eryx jaculusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Dunkler Tigerpython
Python bivittatusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Gartenboa
Corallus hortulanusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Grüne Hundskopfboa
Corallus caninusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Grüner Baumpython
Morelia viridisCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Madagaskar-Hundskopfboa
Sanzinia madagascariensisCITES Anhang I: Der strengste Schutzstatus. Kommerzieller internationaler Handel mit Wildfängen ist untersagt; zulässig sind ausschliesslich registrierte Nachzuchten mit lückenlosen Papieren
Experte
Netzpython
Malayopython reticulatusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Brasilianische Regenbogenboa
Epicrates cenchriaCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Echsen
8 Arten
Blauzungenskink
Tiliqua scincoidesJe nach Unterart: T. s. scincoides und T. s. intermedia stehen seit dem 22. Juni 2022 in CITES Anhang III, gelistet von Australien. T. s. chimaerea und die oft ebenfalls als Blauzungenskink gehandelte Art T. gigas sind nicht gelistet. Die Unterart beim Kauf schriftlich festhalten; bei den gelisteten gehört ein Herkunftsnachweis dazu (Art. 10 BGCITES)
Fortgeschritten
Grüner Leguan
Iguana iguanaCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Grüne Wasseragame
Physignathus cocincinusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Sahara-Dornschwanzagame
Uromastyx geyriCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Stachelschwanzwaran
Varanus acanthurusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Steppenwaran
Varanus exanthematicusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Argentinischer Schwarzweisser Teju
Salvator merianaeCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Gila-Krustenechse
Heloderma suspectumCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Geckos
4 Arten
Tokeh
Gekko geckoCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Goldstaub-Taggecko
Phelsuma laticaudaCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Einsteiger
Grosser Madagaskar-Taggecko
Phelsuma grandisCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Blauer Bambusgecko
Phelsuma klemmeriCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Chamäleons
4 Arten
Jemenchamäleon
Chamaeleo calyptratusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Pantherchamäleon
Furcifer pardalisCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Teppichchamäleon
Furcifer lateralisCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Stummelschwanz-Chamäleon
Rieppeleon brevicaudatusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Schildkröten
8 Arten
Griechische Landschildkröte
Testudo hermanniCITES Anhang II (Washingtoner Artenschutzabkommen). In der Schweiz brauchst du für jedes Tier Papiere, die Herkunft und rechtmässigen Erwerb belegen. Bei der Abgabe gehen sie mit (Art. 10 BGCITES). Wer das Tier öffentlich anbietet, nennt CITES-Anhang, wissenschaftlichen Namen und ob es aus einer Zucht oder der Natur stammt (Art. 7a VCITES). Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht. Die oft genannte Mikrochip-Pflicht gilt in der EU, die die Art in Anhang A führt
Fortgeschritten
Maurische Landschildkröte
Testudo graecaCITES Anhang II (Washingtoner Artenschutzabkommen). In der Schweiz brauchst du für jedes Tier Papiere, die Herkunft und rechtmässigen Erwerb belegen. Bei der Abgabe gehen sie mit (Art. 10 BGCITES). Wer das Tier öffentlich anbietet, nennt CITES-Anhang, wissenschaftlichen Namen und ob es aus einer Zucht oder der Natur stammt (Art. 7a VCITES). Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht. Die oft genannte Mikrochip-Pflicht gilt in der EU, die die Art in Anhang A führt
Fortgeschritten
Breitrandschildkröte
Testudo marginataCITES Anhang II (Washingtoner Artenschutzabkommen). In der Schweiz brauchst du für jedes Tier Papiere, die Herkunft und rechtmässigen Erwerb belegen. Bei der Abgabe gehen sie mit (Art. 10 BGCITES). Wer das Tier öffentlich anbietet, nennt CITES-Anhang, wissenschaftlichen Namen und ob es aus einer Zucht oder der Natur stammt (Art. 7a VCITES). Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht. Die oft genannte Mikrochip-Pflicht gilt in der EU, die die Art in Anhang A führt
Fortgeschritten
Steppenschildkröte
Testudo horsfieldiiCITES Anhang II (Washingtoner Artenschutzabkommen). In der Schweiz brauchst du für jedes Tier Papiere, die Herkunft und rechtmässigen Erwerb belegen. Bei der Abgabe gehen sie mit (Art. 10 BGCITES). Wer das Tier öffentlich anbietet, nennt CITES-Anhang, wissenschaftlichen Namen und ob es aus einer Zucht oder der Natur stammt (Art. 7a VCITES). Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht. Die EU führt die Art in Anhang B
Fortgeschritten
Gewöhnliche Moschusschildkröte
Sternotherus odoratusCITES Anhang II: Die ganze Gattung Sternotherus ist gelistet. Beim Kauf den Herkunftsnachweis verlangen und aufbewahren
Einsteiger
Chinesische Dreikielschildkröte
Mauremys reevesiiCITES Anhang III: In der Heimat stark zurückgegangen. Beim Kauf Herkunftsnachweis verlangen
Fortgeschritten
Köhlerschildkröte
Chelonoidis carbonariusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Spornschildkröte
Centrochelys sulcataCITES Anhang II (Washingtoner Artenschutzabkommen). In der Schweiz brauchst du für jedes Tier Papiere, die Herkunft und rechtmässigen Erwerb belegen. Bei der Abgabe gehen sie mit (Art. 10 BGCITES). Wer das Tier öffentlich anbietet, nennt CITES-Anhang, wissenschaftlichen Namen und ob es aus einer Zucht oder der Natur stammt (Art. 7a VCITES). Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht. Die EU führt die Art in Anhang B
Experte
Amphibien
7 Arten
Axolotl
Ambystoma mexicanumCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Einsteiger
Gelbgebänderter Baumsteiger
Dendrobates leucomelasCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Einsteiger
Färberfrosch
Dendrobates tinctoriusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Einsteiger
Baumsteiger Ranitomeya imitator
Ranitomeya imitatorCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Rotaugenlaubfrosch
Agalychnis callidryasCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Fortgeschritten
Tomatenfrosch
Dyscophus guinetiCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Einsteiger
Roter Tomatenfrosch
Dyscophus antongiliiCITES Anhang II seit dem 2. Januar 2017. Bis dahin stand die Art in Anhang I; die Vertragsstaatenkonferenz (CoP17, 2016) hat sie zurückgestuft. Wer ein Tier hält, braucht Dokumente zu Herkunft und rechtmässigem Erwerb und gibt sie bei der Abgabe mit (Art. 10 BGCITES). Beim Kauf den Herkunftsnachweis verlangen
Einsteiger
Vogelspinnen
5 Arten
Chile-Rosa Vogelspinne
Grammostola roseaCITES Anhang II seit dem 5. März 2026. Die Schweiz hatte zuerst einen Vorbehalt angebracht und ihn per 1. Mai 2026 zurückgezogen; seither gilt die Listung auch hier. Wer ein Tier hält, braucht Dokumente zu Herkunft und rechtmässigem Erwerb und gibt sie bei der Abgabe mit (Art. 10 BGCITES). Für Tiere, die schon vorher gekauft wurden, den Kaufbeleg aufbewahren
Einsteiger
Rotknie-Vogelspinne
Brachypelma smithiCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Einsteiger
Kraushaar-Vogelspinne
Tliltocatl albopilosusCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Einsteiger
Martinique-Baumvogelspinne
Caribena versicolorCITES Anhang III, gelistet von der Europäischen Union: Beim Kauf gehört ein Herkunftsnachweis dazu. Anhang III verlangt weniger als Anhang II, aber nicht nichts
Fortgeschritten
Indische Ornament-Vogelspinne
Poecilotheria regalisCITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Experte
Weitere Übersichten
Welche Reptilien darf man in der Schweiz ohne Bewilligung halten?
Die meisten. Die Tierschutzverordnung zählt in Artikel 89 abschliessend auf, welche Wildtiere eine Bewilligung brauchen. Was dort nicht steht, darf ohne Bewilligung gehalten werden.
Für welche Reptilien braucht man in der Schweiz eine Bewilligung?
Für Giftschlangen, soweit das BLV sie nicht als ungefährlich führt, Riesenschlangen über drei Meter (ausser der Boa constrictor), alle Chamäleons, Krokodilartige, Krustenechsen, Leguane, Tejus und Warane über einen Meter, einige weitere Echsen, Schildkröten wie die Spornschildkröte sowie Goliathfrosch und Riesensalamander. Artikel 89 der Tierschutzverordnung zählt sie auf.
Welche Reptilien und Amphibien sind in der Schweiz verboten?
Die Tierschutzverordnung verbietet keine Art. Zwei stehen aber als invasive Organismen in der Freisetzungsverordnung: die Rotwangen-Schmuckschildkröte und der Ochsenfrosch. Sie dürfen nicht in die Umwelt gelangen: kein Aussetzen, kein Gartenteich, keine Haltung im Freien. Das BAFU (Bundesamt für Umwelt) hält zudem auch Erwerb und Haltung für unzulässig.
Die Regeln dahinter (Artikel, Zuständigkeiten und was ein Sachkundenachweis ist) stehen auf Schweiz & Recht. Die einzelnen Artenseiten stehen unter Arten.
