ArtenTeppichpython
Teppichpython
Morelia spilota
Halbbaumbewohnend, nachtaktiv und je nach Unterart sehr unterschiedlich gross. Kletterhöhe und stabile Äste sind bei ihm keine Deko, sondern Grundausstattung.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Australien und Neuguinea

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Australien und Neuguinea
- Länder
- Australien, Papua-Neuguinea und Indonesien
- Lebensraum
- Regenwälder, offene Wälder, felsige Landschaften und Savannen
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Für adulte Tiere nach TSchV mindestens 1 × 0,5 Körperlängen Grundfläche und 0,75 Körperlängen Höhe. Je nach Unterart sind das bei 1,8 m Gesamtlänge 180 × 90 × 135 cm, bei 2 m 200 × 100 × 150 cm und bei 2,5 m 250 × 125 × 188 cm; grössere Tiere entsprechend mehr. Gute Kletterhöhe mit stabilen Ästen, robuste Verriegelung.
- Temperatur
- Wärmeplatz 31–33 °C, kühle Zone 23–26 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Etwa 50–70 %, gute Luftbewegung.
- Licht
- Helles Tageslicht und geeignetes UVB.
- Bodengrund
- Erde-/Rindenmischung, nicht dauerhaft nass.
- Einrichtung
- Sehr stabile horizontale Äste, Plattformen und Verstecke.
- Wasser
- Grosse stabile Wasserschale.
- Fütterung
- Aufgetaute Nager/Vögel in passenden Abständen.
- Verhalten
- Halbbaumbewohnend, nachts aktiv, starker Futterreflex möglich.
- Umgang
- Mit Haken-/Targettraining bei grossen Tieren sinnvoll.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Atemwege, Maul, Wirbelsäule und Gewicht.
- Jahresverlauf
- Sechs bis zehn Wochen kühlere Phase bei 15–20 °C nachts, je nach Unterart. Der Teppichpython reicht von den Tropen Nordaustraliens bis in den kühlen Süden — bei südlichen Formen ist die Absenkung deutlich, bei nördlichen kaum vorhanden. Unterart und Herkunft klären, bevor abgekühlt wird.
- Sicherheit
- Kräftiger Biss; sichere Türen.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Tierschutzverordnung führt den Teppichpython in Anhang 2 Tabelle 5 unter Ziffer 43a ohne Vermerk der Bewilligungspflicht. Art. 89 Buchstabe f TSchV erfasst Riesenschlangen, deren Art erwachsen mehr als 3 m lang wird; Teppichpythons bleiben meist bei 2 bis 2,5 m. Bei sehr grossen Tieren im Zweifel beim kantonalen Veterinäramt nachfragen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 43a (Kleine und mittelgrosse Pythons und Boas): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 150 cm | 150 × 75 × 113 cm |
| 180 cm | 180 × 90 × 135 cm |
| 210 cm | 210 × 105 × 158 cm |
| 250 cm | 250 × 125 × 188 cm |
| 300 cm | 304 × 152 × 220 cm |
Rechnerisch käme bei den grösseren Tieren eine Höhe über 2,2 m heraus. Die Verordnung erlaubt, dort auf 2,2 m zu begrenzen, verlangt dafür aber eine entsprechend grössere Grundfläche, damit das Volumen stimmt. Die Tabelle oben rechnet das bereits so.
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» rechnen diese Untergrenze für ausgewachsene Tiere vor; sie nennen das Minimum, nicht das Ideal.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
