ArtenWestliche Hakennasennatter
Westliche Hakennasennatter
Heterodon nasicus
Eine kleine Bodenschlange, die lieber gräbt als klettert und bei Störung ein beeindruckendes Theater aufführt. Ihre vergrösserten hinteren Oberkieferzähne verlangen Respekt beim Umgang.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Nordamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Nordamerika
- Länder
- Südkanada und zentrale USA
- Lebensraum
- Trockene Prärien, Grasland und sandige, lockere Böden
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Bodenorientiertes, sehr ausbruchsicheres Terrarium mit grosser Grundfläche; für adulte Tiere in der Praxis häufig etwa 90 × 45–50 × 45–50 cm, grössere Tiere entsprechend mehr.
- Temperatur
- Wärmeplatz etwa 32–35 °C, mittlere Zone 24–29 °C, kühle Zone ungefähr 20–24 °C. Nachts deutlich kühler möglich, aber nicht unkontrolliert.
- Luftfeuchtigkeit
- Eher trocken bis mässig, meist ungefähr 30–50 %, mit einer feuchten Häutungsbox. Dauerhaft feuchtes Substrat vermeiden.
- Licht
- Heller Tag-Nacht-Rhythmus; schwaches UVB und sichtbares Tageslicht sind sinnvoll.
- Bodengrund
- Tiefe, lockere, grabfähige Schicht, in der stabile Gänge möglich sind; beispielsweise geeignete Erde-Sand-Mischung oder staubarmes grabfähiges Reptiliensubstrat.
- Einrichtung
- Flache enge Verstecke, Kork, Laub, kleine Äste und freie Grabflächen. Schwere Steine gegen Untergraben sichern.
- Wasser
- Kleine standfeste Wasserschale, täglich kontrollieren.
- Fütterung
- Passend grosse aufgetaute Nager; Jungtiere können beim Futterstart anspruchsvoll sein. Nicht durch Überfütterung zu schnellem Wachstum zwingen.
- Verhalten
- Bodenbewohnend und grabfreudig. Zischen, Halsabflachen und Scheinangriffe sind typische Abwehrreaktionen.
- Umgang
- Ruhig und kurz. Bei starker Abwehrreaktion Stress reduzieren und nicht weiter bedrängen.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Auf Gewicht, Nasenverletzungen durch Scheibenreiben, Häutung, Atmung und Verdauung achten.
- Jahresverlauf
- Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 10–14 °C entsprechen dem Rhythmus der nordamerikanischen Prärie. Futterpausen im Winter sind normal, besonders bei Männchen. Zwei bis drei Wochen vor dem Abkühlen nicht mehr füttern und das Gewicht wöchentlich festhalten.
- Sicherheit
- Heterodon besitzt vergrösserte hintere Zähne und Speichel mit biologisch wirksamen Bestandteilen. Bisse vermeiden und nach einem Biss medizinisch beurteilen lassen, besonders bei starker Schwellung oder Allergiesymptomen.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art ist trugnatternartig gebaut und besitzt einen schwachen Giftapparat im hinteren Oberkiefer. Art. 89 Buchstabe h TSchV erfasst Schlangen mit Giftapparat, nimmt aber die vom BLV als ungefährlich bezeichneten Arten aus und der Anhang der Wildtierverordnung BLV führt unter Zeile 184 «Heterodon spp.» auf. Damit gilt die Ausnahme für die ganze Gattung
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.
Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausbruchsicheres Terrarium, artspezifische Temperaturzonen, geeignete Feuchtigkeit, Rückzugsmöglichkeiten, Wasser, Bodengrund und gegebenenfalls Winter- oder Trockenruhe bereitstellen. Lebendfütterung ist nur unter den engen Voraussetzungen von Art. 4 Abs. 3 TSchV zulässig.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Bei Import oder Ausfuhr gelten zusätzlich tierseuchen- und artenschutzrechtliche Bestimmungen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
