ArtenWestliche Sandboa
Westliche Sandboa
Eryx jaculus
Klein, grabend und unauffällig. Bei ihr entscheiden Herkunft und Unterart darüber, wie warm und wie trocken sie gehalten wird.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Südosteuropa, Nordafrika und Vorderasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südosteuropa, Nordafrika und Vorderasien
- Länder
- Balkan, Türkei, Kaukasus, Ägypten und Libyen
- Lebensraum
- Trockene, sandige und steinige Böden in Steppen und Halbwüsten
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Bodenorientiertes Terrarium mit tiefem, grabfähigem Substrat.
- Temperatur
- Wärmeplatz 30–33 °C, kühl 20–24 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Etwa 35–55 %.
- Licht
- Tageslicht, UVB sinnvoll.
- Bodengrund
- Tiefe grabfähige Erde-Sand-Mischung.
- Einrichtung
- Flache Verstecke, Kork, gesicherte Steine.
- Wasser
- Kleine Wasserschale.
- Fütterung
- Aufgetaute Nager.
- Verhalten
- Grabend und versteckt lebend.
- Umgang
- Ruhig und kurz.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Häutung, Atmung und Körpergewicht.
- Jahresverlauf
- Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 12–16 °C. Die Westliche Sandboa lebt von Südosteuropa bis Vorderasien und erlebt dort echte Winter. Der Bodengrund bleibt trocken; die Tiere verbringen die Ruhe eingegraben.
- Sicherheit
- Unterart/Herkunft beachten.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 43a (Kleine und mittelgrosse Pythons und Boas): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 40 cm | 40 × 20 × 30 cm |
| 50 cm | 50 × 25 × 38 cm |
| 60 cm | 60 × 30 × 45 cm |
| 70 cm | 70 × 35 × 53 cm |
| 80 cm | 80 × 40 × 60 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
