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ArtenWestliche Sandboa

Westliche Sandboa

Eryx jaculus

Klein, grabend und unauffällig. Bei ihr entscheiden Herkunft und Unterart darüber, wie warm und wie trocken sie gehalten wird.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Südosteuropa, Nordafrika und Vorderasien
Westliche Sandboa (Eryx jaculus)
Foto: Guy Haimovitch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südosteuropa, Nordafrika und Vorderasien
Länder
Balkan, Türkei, Kaukasus, Ägypten und Libyen
Lebensraum
Trockene, sandige und steinige Böden in Steppen und Halbwüsten

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Bodenorientiertes Terrarium mit tiefem, grabfähigem Substrat.
Temperatur
Wärmeplatz 30–33 °C, kühl 20–24 °C.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 35–55 %.
Licht
Tageslicht, UVB sinnvoll.
Bodengrund
Tiefe grabfähige Erde-Sand-Mischung.
Einrichtung
Flache Verstecke, Kork, gesicherte Steine.
Wasser
Kleine Wasserschale.
Fütterung
Aufgetaute Nager.
Verhalten
Grabend und versteckt lebend.
Umgang
Ruhig und kurz.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Häutung, Atmung und Körpergewicht.
Jahresverlauf
Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 12–16 °C. Die Westliche Sandboa lebt von Südosteuropa bis Vorderasien und erlebt dort echte Winter. Der Bodengrund bleibt trocken; die Tiere verbringen die Ruhe eingegraben.
Sicherheit
Unterart/Herkunft beachten.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 43a (Kleine und mittelgrosse Pythons und Boas): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

GesamtlängeMindestens
40 cm40 × 20 × 30 cm
50 cm50 × 25 × 38 cm
60 cm60 × 30 × 45 cm
70 cm70 × 35 × 53 cm
80 cm80 × 40 × 60 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Westliche Sandboa in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.