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ArtenTexas-Klapperschlange

Texas-Klapperschlange

Crotalus atrox

Eine lebensgefährlich giftige Art. Haltung ausschliesslich mit Bewilligung, Sachkunde, gesichertem Giftschlangenterrarium und einem funktionierenden Notfallplan.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Experte
Herkunft
Südwesten der USA und Nordmexiko
Texas-Klapperschlange (Crotalus atrox)
Foto: Holger Krisp, Wikimedia Commons, CC BY 3.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südwesten der USA und Nordmexiko
Länder
Texas, New Mexico, Arizona sowie nördliches Mexiko
Lebensraum
Wüsten, Halbwüsten, Buschland und trockenes Grasland

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Nur in professionell gesichertem, doppelt verriegeltem Giftschlangenterrarium mit Schleuse/Arbeitskonzept.
Temperatur
Wärmeplatz etwa 31–34 °C, kühl 22–26 °C.
Luftfeuchtigkeit
Meist trocken, etwa 30–50 %, lokal feuchte Häutungsbox.
Licht
Heller Tag-Nacht-Rhythmus und UVB sinnvoll.
Bodengrund
Grabfähige, trockene Erde-Sand-Mischung.
Einrichtung
Sichere Verstecke, Deckung und fixierte Strukturen.
Wasser
Stabile Wasserschale.
Fütterung
Aufgetaute Nager, zurückhaltend füttern.
Verhalten
Dämmerungs-/nachtaktiv, hochreaktiv und giftig.
Umgang
Kein freies Handling; ausschliesslich professionelle No-Contact-Techniken.
Vergesellschaftung
Strikte Einzelhaltung.
Gesundheit
Kontrollen möglichst kontaktlos; reptilienkundiger Tierarzt mit Giftschlangenerfahrung.
Jahresverlauf
Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 12–16 °C entsprechen dem Jahresrhythmus im Südwesten der USA. Bei einer Giftschlange ist jeder Arbeitsschritt während Abkühlung und Erwärmung eine Frage der Sicherheit und gehört zu einer Haltung mit Bewilligung, Ausbildung und Notfallplanung.
Sicherheit
Lebensgefährlich giftig. Bewilligung, Sachkunde, Antivenom-/Notfallplan und lokale Gesetze zwingend prüfen.

Rechtslage in der Schweiz

Bewilligung nötig

Bewilligungspflichtig als Giftschlange nach Art. 89 Buchstabe h TSchV: erfasst sind Schlangen, die über einen Giftapparat verfügen und das Gift einsetzen können. Ausgenommen sind nur die vom BLV als ungefährlich bezeichneten Arten; die Texas-Klapperschlange gehört nicht dazu. Bewilligung und Sachkundenachweis sind vor der Anschaffung nötig

Ausbildung nötig

Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 55 (Bodenbewohnende Vipern und Grubenottern): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,5 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

GesamtlängeMindestens
90 cm90 × 45 × 45 cm
120 cm120 × 60 × 60 cm
150 cm150 × 75 × 75 cm
180 cm180 × 90 × 90 cm

Ausgenommen sind seitenwindende Arten; für sie gilt Ziffer 56 mit 1,5 × 0,5 Körperlängen.

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Vor Anschaffung zwingend das kantonale Veterinäramt kontaktieren. Erforderlich sind ein ausbruchsicheres, abschliessbares Terrarium, sichere Arbeitsabläufe und je nach Kanton weitere Sicherheitsauflagen. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn Gehege, Einrichtungen, Fachkenntnisse und Schutz von Menschen und Tieren ausreichend sind.

Unterlagen

Haltebewilligung, Ausbildungsnachweis, Herkunftsnachweis, Notfall- und Sicherheitsunterlagen sowie gegebenenfalls Haftpflicht- und CITES-Dokumente aufbewahren.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Texas-Klapperschlange in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.