ArtenSchönnatter
Schönnatter
Elaphe taeniura
Sehr aktiv, sehr schnell und sehr kletterfreudig. Sie braucht ein hohes, geräumiges Terrarium und Unterartkenntnis für das richtige Klima.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Süd- und Ostasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Süd- und Ostasien
- Länder
- China, Taiwan, Vietnam, Thailand und Malaysia
- Lebensraum
- Wälder, Karsthöhlen, Felsformationen und Kulturland
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Sehr geräumig und hoch. Die Tierschutzverordnung nennt für Schönnattern kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: mindestens 1 × 0,5 × 1 Körperlängen, in der Höhe aber nicht mehr als 2 m. Je nach Unterart werden die Tiere 150 bis 250 cm lang, bei 180 cm sind das 180 × 90 × 180 cm.
- Temperatur
- Wärmeplatz 28–30 °C, kühl 21–24 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Etwa 50–70 %.
- Licht
- Helles Tageslicht und UVB sinnvoll.
- Bodengrund
- Erde-/Rindenmischung.
- Einrichtung
- Sehr viele stabile Äste, Plattformen, Verstecke.
- Wasser
- Grosse Wasserschale.
- Fütterung
- Aufgetaute Nager/Vögel.
- Verhalten
- Sehr aktiv, schnell und kletterfreudig.
- Umgang
- Mit Ruhe und grosser Fläche handhaben.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Verletzungen, Atmung, Gewicht und Maul.
- Jahresverlauf
- Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 12–15 °C bei Tieren aus dem nördlichen Verbreitungsgebiet. Bei Formen aus Südostasien entfällt sie; dort genügt eine leicht kühlere, trockenere Phase. Unterart und Herkunft klären, bevor abgekühlt wird.
- Sicherheit
- Unterart kann Klimaansprüche stark verändern.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Gattung steht in der Verordnung des BLV über die Haltung von Wildtieren (SR 455.110.3) auf der Liste der ungefährlichen Giftschlangen und ist damit von der Bewilligungspflicht nach Art. 89 Buchstabe h TSchV ausgenommen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.
Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
