ArtenMilchschlange
Milchschlange
Lampropeltis triangulum
Hinter dem Namen steckt eine ganze Gruppe von Unterarten mit spürbar unterschiedlichen Ansprüchen. Wer eine hält, muss zuerst wissen, welche.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Nordamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Nordamerika
- Länder
- Südostkanada, östliche und zentrale USA, Nordostmexiko
- Lebensraum
- Wälder, Felder, felsige Hänge und Grasland
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Je nach Unterart werden Milchschlangen 60 bis 150 cm lang. Die Tierschutzverordnung nennt für sie kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: mindestens 1 × 0,5 × 0,5 Körperlängen, bei 100 cm Gesamtlänge also 100 × 50 × 50 cm, bei 150 cm 150 × 75 × 75 cm.
- Temperatur
- Wärmeplatz 28–31 °C, kühle Zone 21–24 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Meist 40–60 %, je nach Unterart anpassen.
- Licht
- Tageslicht und schwaches UVB sinnvoll.
- Bodengrund
- Grabfähiges, staubarmes Substrat.
- Einrichtung
- Viele Verstecke, Laub, Kork und Äste.
- Wasser
- Frisches Trinkwasser.
- Fütterung
- Aufgetaute Nager; Jungtiere kleinere Beute.
- Verhalten
- Versteckorientiert, dämmerungs-/nachtaktiv.
- Umgang
- Stressarm handhaben.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung wegen Ophidiophagie.
- Gesundheit
- Gewicht, Häutung und Atemwege beobachten.
- Jahresverlauf
- Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 12–15 °C. Die Art wurde 2014 aufgeteilt; tropische Verwandte aus Mittel- und Südamerika laufen im Handel oft weiter als «Milchschlange». Deshalb zuerst Art und Herkunft klären: Tropische Formen ruhen deutlich kürzer oder gar nicht. Vor dem Abkühlen zwei bis drei Wochen nicht füttern.
- Sicherheit
- Unterart genau bestimmen; Bedürfnisse variieren.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Gattung steht in der Verordnung des BLV über die Haltung von Wildtieren (SR 455.110.3) auf der Liste der ungefährlichen Giftschlangen und ist damit von der Bewilligungspflicht nach Art. 89 Buchstabe h TSchV ausgenommen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.
Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausbruchsicheres Terrarium, artspezifische Temperaturzonen, geeignete Feuchtigkeit, Rückzugsmöglichkeiten, Wasser, Bodengrund und gegebenenfalls Winter- oder Trockenruhe bereitstellen. Lebendfütterung ist nur unter den engen Voraussetzungen von Art. 4 Abs. 3 TSchV zulässig.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Bei Import oder Ausfuhr gelten zusätzlich tierseuchen- und artenschutzrechtliche Bestimmungen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
