ArtenRotaugenlaubfrosch
Rotaugenlaubfrosch
Agalychnis callidryas
Das Postkartenmotiv der Terraristik: grün mit blauen Flanken, orangen Füssen und leuchtend roten Augen. Tagsüber sitzt er zusammengefaltet unter einem Blatt und ist praktisch unsichtbar.
- Gruppe
- Amphibie
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Mittelamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Mittelamerika
- Länder
- Südmexiko bis Panama und Kolumbien
- Lebensraum
- Regenwald, an Blättern über Gewässern
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Für zwei Tiere nach TSchV mindestens 10 × 5 Körperlängen Grundfläche und 10 Körperlängen Höhe, bei Weibchen von 7 cm also 70 × 35 × 70 cm, bei grossen Weibchen bis 7,7 cm 77 × 39 × 77 cm; jedes weitere Tier 2 × 2 Körperlängen dazu. Die Verordnung gibt neben der Fläche auch das Verhältnis von Länge zu Breite vor. Höhe vor Fläche.
- Temperatur
- 24–28 °C tagsüber, nachts 20–22 °C. Die Nachtabsenkung ist wichtig.
- Luftfeuchtigkeit
- 80–100 %, abends sprühen oder Beregnung.
- Licht
- Schwaches UV-B förderlich, gute Pflanzenbeleuchtung.
- Bodengrund
- Drainage mit Erde und Laub.
- Einrichtung
- Grossblättrige Pflanzen als Schlafplatz, Äste, Wasserteil darunter.
- Wasser
- Flacher Wasserteil, wöchentlich frisch, enthärtet.
- Fütterung
- Alle zwei bis drei Tage Insekten, abends angeboten.
- Verhalten
- Nachtaktiv. Tagsüber angelegt und farblich getarnt; die roten Augen dienen dem Schreckeffekt beim Aufblitzen.
- Umgang
- Nicht anfassen. Wenn nötig, mit angefeuchteten Händen.
- Vergesellschaftung
- Gruppen gleich grosser Tiere.
- Gesundheit
- Empfindlich gegen trockene Luft und schlechtes Wasser.
- Jahresverlauf
- Trockenzeit von sechs bis acht Wochen, danach starke Beregnung regt die Fortpflanzung an.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 6 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 2 (Nicht bodenbewohnende Frösche aus tropischen und subtropischen Klimazonen): Grundfläche 10 × 5 Körperlängen, Höhe 10 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge des Tieres, von der Schnauze bis zum Körperende. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 4 cm | 40 × 20 × 40 cm |
| 5 cm | 50 × 25 × 50 cm |
| 6 cm | 60 × 30 × 60 cm |
| 7 cm | 70 × 35 × 70 cm |
Bei den Amphibien ist die Höhe ein Durchschnitt: Das Gehege darf an einzelnen Stellen höher oder niedriger sein.
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre (Anmerkung a zu Tabelle 6).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» rechnen diese Untergrenze für ausgewachsene Tiere vor; sie nennen das Minimum, nicht das Ideal.
Was das Gehege bieten muss
Hohe Luftfeuchtigkeit ohne Staunässe, enthärtetes Wasser, Kletterpflanzen. Amphibienhaut nimmt Stoffe direkt auf: kein Kontakt mit Reinigungsmitteln.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
