ArtenBaumsteiger Ranitomeya imitator
Baumsteiger Ranitomeya imitator
Ranitomeya imitator
Kaum zwei Zentimeter gross und die erste Amphibienart, bei der genetisch nachgewiesen wurde, dass die Paare monogam leben. Beide Eltern kümmern sich um die Brut; das Weibchen füttert die Kaulquappen mit unbefruchteten Eiern.
- Gruppe
- Amphibie
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Südamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südamerika
- Länder
- Nordperu, Region San Martín
- Lebensraum
- Bergregenwald, Bromelien in mittlerer Höhe
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- 45 × 45 × 60 cm für ein Paar, dicht bepflanzt.
- Temperatur
- 21–25 °C, nachts 19 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 90–100 %.
- Licht
- Gute Pflanzenbeleuchtung, zwölf Stunden.
- Bodengrund
- Drainage mit Erde, Laub und Moos.
- Einrichtung
- Viele Bromelien und Filmdosen als Ablageplatz: für die Brutfürsorge zwingend.
- Wasser
- Kleiner Wasserteil, enthärtetes Wasser.
- Fütterung
- Täglich kleinste Fruchtfliegen und Springschwänze.
- Verhalten
- Tagaktiv, ruft leise, lebt paarweise. Beide Eltern kümmern sich um die Kaulquappen.
- Umgang
- Nicht anfassen.
- Vergesellschaftung
- Strikt paarweise. Ein zweites Weibchen zerstört Gelege.
- Gesundheit
- Wegen der geringen Grösse sehr empfindlich gegen Austrocknung.
- Jahresverlauf
- Gleichmässiges Klima; keine ausgeprägte Trockenzeit.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig. Nachzuchten sind ungiftig.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 6 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 4 (Baumbewohnende Baumsteigerfrösche): Grundfläche 20 × 10 Körperlängen, Höhe 25 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 10 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge des Tieres, von der Schnauze bis zum Körperende. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 1.5 cm | 30 × 15 × 38 cm |
| 2 cm | 40 × 20 × 50 cm |
| 2.5 cm | 50 × 25 × 63 cm |
Bei den Amphibien ist die Höhe ein Durchschnitt: Das Gehege darf an einzelnen Stellen höher oder niedriger sein.
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre (Anmerkung a zu Tabelle 6).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Dauerhaft hohe Luftfeuchtigkeit ohne Staunässe, sauberes Wasser, dichte Bepflanzung mit Versteck und Bromelien. Amphibienhaut nimmt Stoffe direkt auf: kein Kontakt mit Reinigungsmitteln oder ungewaschenen Händen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
