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ArtenGartenboa

Gartenboa

Corallus hortulanus

Nachtaktiv, blitzschnell und oft ausgesprochen defensiv. Sie ist eher zum Beobachten als zum Anfassen und braucht Höhe.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Experte
Herkunft
Tropisches Südamerika
Gartenboa (Corallus hortulanus)
Foto: Kristof Zyskowski & Yulia Bereshpolova, Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Tropisches Südamerika
Länder
Brasilien, Guyana, Suriname, Französisch-Guayana, Venezuela, Kolumbien, Ecuador, Peru und Bolivien
Lebensraum
Regenwald, Ufergehölze und Sekundärwald

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Hohes, gut belüftetes Terrarium mit stabilen Klettermöglichkeiten.
Temperatur
Wärmebereich 29–31 °C, kühl 23–25 °C.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 60–80 % mit Abtrocknung.
Licht
Helles Tageslicht, schwaches UVB.
Bodengrund
Feuchtigkeitspuffernder Boden.
Einrichtung
Viele horizontale Äste, Pflanzen und Sichtschutz.
Wasser
Frisches Wasser, regelmässige Sprühimpulse.
Fütterung
Aufgetaute Nager/Vögel.
Verhalten
Nachtaktiv, oft defensiv und sehr reaktionsschnell.
Umgang
Nur bei Bedarf; Bissdistanz beachten.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Atmung, Haut, Dehydrierung und Maul.
Jahresverlauf
Keine Winterruhe: Amazonasbecken, ganzjährig warm und feucht. Statt einer Abkühlung folgt der Jahresrhythmus dem Regen: eine trockenere Phase von sechs bis acht Wochen, danach verstärkte Beregnung.
Sicherheit
Kräftiger Biss und lange Reichweite.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 43b (Chondropython und Hundskopfboas): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

GesamtlängeMindestens
120 cm120 × 60 × 90 cm
150 cm150 × 75 × 113 cm
180 cm180 × 90 × 135 cm
200 cm200 × 100 × 150 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Gartenboa in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.