ArtenGrüne Hundskopfboa
Grüne Hundskopfboa
Corallus caninus
Ein Tier für erfahrene Halter: hoch spezialisiert, stressempfindlich und auf präzises Klima mit guter Luftbewegung angewiesen.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Experte
- Herkunft
- Nordöstliches Südamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Nordöstliches Südamerika
- Länder
- Guyana, Suriname, Französisch-Guayana, Venezuela und Nordbrasilien
- Lebensraum
- Tieflandregenwald, vorwiegend in der Kronenregion
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Hohes, gut belüftetes Terrarium mit horizontalen Sitzästen.
- Temperatur
- Wärmebereich 28–30 °C, kühler 23–25 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Etwa 70–85 % mit Abtrocknung und guter Lüftung.
- Licht
- Helles Licht, schwaches UVB.
- Bodengrund
- Feuchtigkeitspuffernder, sauberer Boden.
- Einrichtung
- Mehrere Aststärken, dichte Pflanzen, Sichtschutz.
- Wasser
- Frisches Wasser und kontrollierte Sprühzyklen.
- Fütterung
- Aufgetaute Nager in moderaten Abständen.
- Verhalten
- Nachtaktiv und empfindlich gegen Stress.
- Umgang
- Nur bei Notwendigkeit.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Atmung, Dehydrierung, Wirbelsäule und Maul.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe und keine Abkühlung: Die Grüne Hundskopfboa lebt im Tieflandregenwald des Guayana-Schilds bei gleichmässig 24–28 °C. Kühle Phasen führen bei dieser Art rasch zu Atemwegserkrankungen. Der Jahresrhythmus läuft über die Luftfeuchtigkeit, nicht über die Temperatur.
- Sicherheit
- Empfindlich auf schlechte Lüftung; kräftiger Biss.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 43b (Chondropython und Hundskopfboas): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 140 cm | 140 × 70 × 105 cm |
| 160 cm | 160 × 80 × 120 cm |
| 180 cm | 180 × 90 × 135 cm |
| 200 cm | 200 × 100 × 150 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
