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ArtenMartinique-Baumvogelspinne

Martinique-Baumvogelspinne

Caribena versicolor

Jungtiere sind leuchtend blau, erwachsene Tiere schimmern grün-rot. Die Art ist schön und beliebt, aber sie verzeiht schlechte Belüftung nicht, und daran scheitern die meisten Anfänger.

Gruppe
Spinne
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Karibik
Martinique-Baumvogelspinne (Caribena versicolor) auf einem Korkast
Foto: Sarefo, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Karibik
Länder
Martinique (endemisch)
Lebensraum
Feuchte Bergwälder, Wohngespinste in Baumhöhlen und Bromelien

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Baumbewohner. Höhe vor Fläche: 30 × 20 × 40 cm, mit Querlüftung.
Temperatur
24–28 °C.
Luftfeuchtigkeit
70–80 %, aber mit ständigem Luftzug. Feucht und stickig zugleich ist tödlich.
Licht
Keine Beleuchtung nötig, indirektes Tageslicht genügt.
Bodengrund
5 cm, hält die Feuchtigkeit; die Spinne lebt darüber.
Einrichtung
Senkrechte Korkröhre, Kletteräste, Pflanzen. Sie baut eine Röhre aus Gespinst.
Wasser
Kleine Wasserschale und zweimal wöchentlich eine Seite übersprühen.
Fütterung
Wöchentlich fliegende oder kletternde Futtertiere.
Verhalten
Schnell und fluchtbereit. Sie springt eher weg, als sich zu wehren.
Umgang
Nicht auf die Hand nehmen. Sie ist in Sekunden verschwunden.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Empfindlich gegenüber Staunässe bei zu wenig Luftbewegung.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase.
Sicherheit
Kaum Brennhaare, sehr schnell. Nur mit geschlossenem Deckel arbeiten.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang III, gelistet von der Europäischen Union: Beim Kauf gehört ein Herkunftsnachweis dazu. Anhang III verlangt weniger als Anhang II, aber nicht nichts

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit, Rückzug und Wasser. Spinnen werden einzeln gehalten; die meisten Arten fressen Artgenossen.

Unterlagen

Herkunftsnachweis aufbewahren und bei der Abgabe mitgeben (Art. 10 BGCITES). Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten: Vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Martinique-Baumvogelspinne in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.