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ArtenKraushaar-Vogelspinne

Kraushaar-Vogelspinne

Tliltocatl albopilosus

Unverwüstlich und anspruchslos, mit auffällig gekräuselter Behaarung. Sie verzeiht Pflegefehler eher als die meisten anderen Arten und frisst zuverlässig.

Gruppe
Spinne
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Mittelamerika
Kraushaar-Vogelspinne (Tliltocatl albopilosus) auf Kokossubstrat
Foto: DigitalLem0n, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Mittelamerika
Länder
Costa Rica, Honduras und Nicaragua
Lebensraum
Warme Trockenwälder und offene Flächen mit lockerem Boden

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Bodenbewohner, gräbt gern. 30 × 30 × 30 cm mit tiefem Substrat.
Temperatur
24–28 °C.
Luftfeuchtigkeit
65–75 %, gleichmässig leicht feucht.
Licht
Keine Beleuchtung nötig.
Bodengrund
10–15 cm, tief genug für ausgedehnte Gänge.
Einrichtung
Korkröhre, etwas Moos. Die Spinne verspinnt ihren Eingang.
Wasser
Flache Wasserschale.
Fütterung
Wöchentlich; frisst zuverlässiger als die meisten Arten.
Verhalten
Ruhig und gut zu beobachten, weil sie sich oft zeigt.
Umgang
Nicht auf die Hand nehmen.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Robust. Auf trockene Häutungsreste an den Beinen achten.
Jahresverlauf
Keine ausgeprägte Ruhephase nötig.
Sicherheit
Brennhaare. Die Gattung Tliltocatl steht unter CITES-Schutz.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit, Rückzug und Wasser. Spinnen werden einzeln gehalten; die meisten Arten fressen Artgenossen.

Unterlagen

CITES-Papiere und Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Bei Anhang II sind sie für Einfuhr und Weitergabe nötig. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten; vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Kraushaar-Vogelspinne in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.