ArtenKraushaar-Vogelspinne
Kraushaar-Vogelspinne
Tliltocatl albopilosus
Unverwüstlich und anspruchslos, mit auffällig gekräuselter Behaarung. Sie verzeiht Pflegefehler eher als die meisten anderen Arten und frisst zuverlässig.
- Gruppe
- Spinne
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Mittelamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Mittelamerika
- Länder
- Costa Rica, Honduras und Nicaragua
- Lebensraum
- Warme Trockenwälder und offene Flächen mit lockerem Boden
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Bodenbewohner, gräbt gern. 30 × 30 × 30 cm mit tiefem Substrat.
- Temperatur
- 24–28 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 65–75 %, gleichmässig leicht feucht.
- Licht
- Keine Beleuchtung nötig.
- Bodengrund
- 10–15 cm, tief genug für ausgedehnte Gänge.
- Einrichtung
- Korkröhre, etwas Moos. Die Spinne verspinnt ihren Eingang.
- Wasser
- Flache Wasserschale.
- Fütterung
- Wöchentlich; frisst zuverlässiger als die meisten Arten.
- Verhalten
- Ruhig und gut zu beobachten, weil sie sich oft zeigt.
- Umgang
- Nicht auf die Hand nehmen.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Robust. Auf trockene Häutungsreste an den Beinen achten.
- Jahresverlauf
- Keine ausgeprägte Ruhephase nötig.
- Sicherheit
- Brennhaare. Die Gattung Tliltocatl steht unter CITES-Schutz.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit, Rückzug und Wasser. Spinnen werden einzeln gehalten; die meisten Arten fressen Artgenossen.
Unterlagen
CITES-Papiere und Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Bei Anhang II sind sie für Einfuhr und Weitergabe nötig. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten; vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
