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ArtenGrünblaue Vogelspinne

Grünblaue Vogelspinne

Chromatopelma cyaneopubescens

Blaue Beine, oranger Hinterleib, grüner Panzer: Die farbigste Art der Terraristik. Sie verspinnt ihr halbes Terrarium und braucht es dabei staubtrocken.

Gruppe
Spinne
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Südamerika
Grünblaue Vogelspinne (Chromatopelma cyaneopubescens) mit blauen Beinen und orangem Hinterleib
Foto: Aramburu Carlos, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südamerika
Länder
Nordvenezuela, Region Paraguaná
Lebensraum
Trockene Küstenwüste mit Dornbusch

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Bodenbewohner mit ausgedehntem Gespinst. 30 × 30 × 30 cm.
Temperatur
24–30 °C, verträgt Wärme gut.
Luftfeuchtigkeit
50–60 %, trocken. Eine Ecke gelegentlich befeuchten.
Licht
Keine Beleuchtung nötig.
Bodengrund
8 cm trocken, als Ankerpunkt für das Gespinst.
Einrichtung
Viele Ankerpunkte: Äste, Korkstücke, Wurzeln. Die Spinne verwebt alles miteinander.
Wasser
Flache Wasserschale.
Fütterung
Wöchentlich; frisst sehr zuverlässig.
Verhalten
Nervös und schnell, aber selten aggressiv.
Umgang
Nicht auf die Hand nehmen.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Robust bei trockener Haltung. Zu feucht führt rasch zu Ausfällen.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase nötig.
Sicherheit
Brennhaare, schnelle Bewegungen. Beim Öffnen auf das Gespinst achten.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit, Rückzug und Wasser. Spinnen werden einzeln gehalten; die meisten Arten fressen Artgenossen.

Unterlagen

Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten: Vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Grünblaue Vogelspinne in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.