ArtenGrünblaue Vogelspinne
Grünblaue Vogelspinne
Chromatopelma cyaneopubescens
Blaue Beine, oranger Hinterleib, grüner Panzer: Die farbigste Art der Terraristik. Sie verspinnt ihr halbes Terrarium und braucht es dabei staubtrocken.
- Gruppe
- Spinne
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Südamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südamerika
- Länder
- Nordvenezuela, Region Paraguaná
- Lebensraum
- Trockene Küstenwüste mit Dornbusch
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Bodenbewohner mit ausgedehntem Gespinst. 30 × 30 × 30 cm.
- Temperatur
- 24–30 °C, verträgt Wärme gut.
- Luftfeuchtigkeit
- 50–60 %, trocken. Eine Ecke gelegentlich befeuchten.
- Licht
- Keine Beleuchtung nötig.
- Bodengrund
- 8 cm trocken, als Ankerpunkt für das Gespinst.
- Einrichtung
- Viele Ankerpunkte: Äste, Korkstücke, Wurzeln. Die Spinne verwebt alles miteinander.
- Wasser
- Flache Wasserschale.
- Fütterung
- Wöchentlich; frisst sehr zuverlässig.
- Verhalten
- Nervös und schnell, aber selten aggressiv.
- Umgang
- Nicht auf die Hand nehmen.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Robust bei trockener Haltung. Zu feucht führt rasch zu Ausfällen.
- Jahresverlauf
- Keine Ruhephase nötig.
- Sicherheit
- Brennhaare, schnelle Bewegungen. Beim Öffnen auf das Gespinst achten.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit, Rückzug und Wasser. Spinnen werden einzeln gehalten; die meisten Arten fressen Artgenossen.
Unterlagen
Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten: Vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
