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ArtenTeppichchamäleon

Teppichchamäleon

Furcifer lateralis

Klein, farbenfroh und kurzlebig: Teppichchamäleons werden selten älter als drei Jahre. Wie alle Chamäleons in der Schweiz bewilligungspflichtig.

Gruppe
Chamäleon
Einordnung
Experte
Herkunft
Madagaskar
Teppichchamäleon (Furcifer lateralis)
Foto: Bernard DUPONT from FRANCE, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Madagaskar
Länder
Zentrales und östliches Madagaskar, bis rund 2000 m Höhe. Tiere aus dem Süden und Westen gelten heute als eigene Arten (Furcifer major, F. viridis)
Lebensraum
Waldränder, Buschland, Grasland und bewachsene Gärten

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Hochformatig, gut belüftet und dicht bepflanzt: lebende, buschige Pflanzen etwa über die Hälfte des Raums.
Temperatur
Sonnenplatz 32–35 °C, Umgebung 24–28 °C, nachts 5–8 °C kühler.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 60–80 %. Zwei- bis dreimal täglich kurz sprühen, dazwischen abtrocknen lassen.
Licht
UV-B und ein Wärmestrahler über dem Sonnenplatz. Beleuchtung im Sommer bis 14 Stunden, im Winter etwa 10.
Bodengrund
Erde mit einer Laubschicht. Für die Eiablage eine feuchte, mindestens 10 cm tiefe Grabstelle aus Sand und Erde.
Einrichtung
Äste in allen Richtungen und Stärken, viele Pflanzen, kein Sichtkontakt zu anderen Chamäleons.
Wasser
Chamäleons trinken nur Tropfen von Blättern: Sprühen oder Tropfanlage ist zwingend, eine Schale nützt nichts.
Fütterung
Insekten, mit Kalk und Vitaminen bestäubt. Jungtiere täglich, Erwachsene jeden zweiten Tag etwa sechs Stück, nicht grösser als der Abstand zwischen den Augen.
Verhalten
Tagaktiv, einzelgängerisch. Weibchen zeigen mit ihrer Färbung, ob sie paarungsbereit oder trächtig sind.
Umgang
Nicht anfassen.
Vergesellschaftung
Erwachsene einzeln; zur Paarung nur unter Aufsicht zusammensetzen. Jungtiere bis zur Geschlechtsreife in kleinen Gruppen.
Gesundheit
Kurzlebig: Auch gut gehaltene Nachzuchten werden meist nur zwei bis drei Jahre alt, Wildfänge sind oft schon alt und geschwächt. Weibchen legen bis zu dreimal im Jahr Eier: immer eine Legestelle anbieten.
Jahresverlauf
Keine Winterruhe. Im Winter alle Temperaturen um 3–6 °C senken und kürzer beleuchten.
Sicherheit
Sämtliche Chamäleons sind nach Art. 89 TSchV bewilligungspflichtig.

Rechtslage in der Schweiz

Bewilligung nötig

Bewilligungspflichtig. Art. 89 Buchstabe f TSchV nennt ausdrücklich «alle Chamäleons (Chamaeleonidae)»: ohne Ausnahme und unabhängig von der Grösse. Die Bewilligung erteilt das kantonale Veterinäramt vor der Anschaffung. Für alle Chamäleons ausser dem Jemenchamäleon setzt sie das Gutachten einer unabhängigen, anerkannten Fachperson voraus, dass Gehege und Einrichtungen eine tiergerechte Haltung ermöglichen (Art. 92 Abs. 1 Buchstabe h TSchV); die Fachperson bestimmen die gesuchstellende Person und die Behörde gemeinsam

Ausbildung nötig

Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 13 (Baumbewohnende Echte Chamäleons): Grundfläche 5 × 3 Körperlängen, Höhe 5 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für ein Tier; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

Kopf-Rumpf-LängeMindestens
8 cm40 × 24 × 40 cm
10 cm50 × 30 × 50 cm
12 cm60 × 36 × 60 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Vor der Haltung ist beim kantonalen Veterinäramt eine Bewilligung zu beantragen. In einer privaten Haltung genügt für bewilligungspflichtige Reptilien grundsätzlich ein anerkannter Sachkundenachweis, sofern keine weitergehende Ausbildung vorgeschrieben ist. Das Gehege muss ausbruchsicher sein und artspezifische Temperaturzonen, UV-/Lichtversorgung, Belüftung, Feuchtigkeit, Kletterstrukturen, Sichtschutz und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Die natürliche Sozialstruktur ist zu berücksichtigen; viele Chamäleons werden einzeln gehalten.

Unterlagen

Haltebewilligung, SKN-Nachweis, Kaufvertrag und lückenloser Herkunftsnachweis aufbewahren. Bei CITES-geschützten Arten sind für jeden Grenzübertritt die erforderlichen CITES-Dokumente und Artenschutzkontrollen zu beachten.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Teppichchamäleon in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.