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ArtenSpornschildkröte

Spornschildkröte

Centrochelys sulcata

Die drittgrösste Landschildkröte der Welt: Aus einem Schlüpfling von 5 cm wird ein Tier mit 60 bis 80 cm Panzerlänge, das Jahrzehnte lebt und das ganze Jahr Wärme braucht. In der Schweiz bewilligungspflichtig.

Gruppe
Schildkröte
Einordnung
Experte
Herkunft
Afrika
Spornschildkröte (Centrochelys sulcata)
Foto: John5199, Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Afrika
Länder
Sahelzone am Südrand der Sahara, von Senegal und Mauretanien über Mali, Niger und Tschad bis Sudan, Eritrea und Äthiopien
Lebensraum
Trockenes Grasland mit Halbwüstencharakter, Busch- und Akaziensavanne; Rückzug in selbst gegrabene Erdhöhlen

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Zimmergehege für bis zu zwei Tiere nach TSchV mindestens 8 × 4 Panzerlängen: bei 40 cm Panzerlänge 320 × 160 cm, bei 60 cm 480 × 240 cm, bei 80 cm 640 × 320 cm. Dazu im Sommer ein grosses, ausbruchsicheres Freigehege zum Grasen und ein beheiztes, isoliertes Schutzhaus.
Temperatur
Sonnenplatz lokal bis etwa 45 °C, im Gehege tagsüber mindestens 23–26 °C, nachts nicht unter 16 °C.
Luftfeuchtigkeit
Trocken, etwa 40–50 %. Kälte und Nässe zusammen machen krank.
Licht
So viel Sonne wie möglich. Drinnen starkes UV-B und helle Strahler (HQL, HQI oder vergleichbar) über dem Wärmeplatz.
Bodengrund
Trockene, grabfähige Erde. Im Freigehege gewachsener Boden mit Gras.
Einrichtung
Beheiztes Schutzhaus mit Wärmeplatz, Verstecke, blickdichte und stabile Umrandung. Nichts, woran das Tier hochklettern und umkippen kann: Erwachsene drehen sich vom Rücken kaum selbst zurück.
Wasser
Schwere, flache Wasserschale, die das Tier nicht umwirft. Jungtiere regelmässig in lauwarmem Wasser baden.
Fütterung
Gräser und Heu als Hauptfutter (rund 85 %), dazu Wildkräuter wie Löwenzahn, Wegerich und Klee sowie Opuntien. Kein Obst, kein tierisches Eiweiss, kein Kohl, kein Spinat. Nicht überfüttern und Kalk zusätzlich anbieten.
Verhalten
Tagaktiv, in der Hitze eher morgens und abends. Gräbt in der Natur meterlange Wohnhöhlen und zieht sich bei grosser Hitze in den Boden zurück. Sehr kräftig: Schwache Abgrenzungen werden untergraben oder weggeschoben.
Umgang
Nur zur Kontrolle und zum Wiegen. Erwachsene wiegen 45 bis über 80 kg: Tragen und Tierarztbesuche brauchen zwei Personen.
Vergesellschaftung
Gemeinsame Haltung ist möglich, braucht aber sehr viel Platz: Männchen kämpfen untereinander mit Rammstössen und Bissen und bedrängen Weibchen bei der Paarung, teils mit schweren Verletzungen. Für mehrere Tiere verlangt die TSchV ein unterteilbares Gehege oder ein Abtrenngehege.
Gesundheit
Zu schnelles Wachstum durch eiweissreiches oder zu reichliches Futter verformt Panzer und Knochen. Kalte, feuchte Haltung führt zu Atemwegsinfekten und Panzerfäule.
Jahresverlauf
Keine Winterstarre: Die Art stammt aus der Sahelzone und überdauert dort die heisse Trockenzeit in ihrer Höhle. In der Schweiz ins Freigehege nur in den Sommermonaten, die übrige Zeit im beheizten Haus oder Zimmergehege.
Sicherheit
Nach Art. 89 TSchV bewilligungspflichtig, dazu CITES-Papiere. Die Anschaffung bindet für Jahrzehnte: In Menschenobhut werden Spornschildkröten über 50 Jahre alt.

Rechtslage in der Schweiz

Bewilligung nötig

Bewilligungspflichtig. Art. 89 Buchstabe f TSchV nennt die Spornschildkröte (Geochelone [Centrochelys] sulcata) ausdrücklich, und Anhang 2 Tabelle 5 führt sie unter Ziffer 2 mit dem Vermerk, dass die private Haltung eine Bewilligung braucht. Die Bewilligung erteilt das kantonale Veterinäramt vor der Anschaffung. Sie setzt das Gutachten einer unabhängigen, anerkannten Fachperson voraus, dass Gehege und Einrichtungen eine tiergerechte Haltung ermöglichen (Art. 92 Abs. 1 Buchstabe h TSchV); die Fachperson bestimmen die gesuchstellende Person und die Behörde gemeinsam

Ausbildung nötig

Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich. Die Bestimmung nimmt Riesen- und Meeresschildkröten aus; die Verordnung führt die Spornschildkröte aber getrennt von den Riesenschildkröten, und das BLV hat einen Sachkundenachweis eigens für Spornschildkröten anerkannt. Das BLV bestätigt das in seiner Fachinformation 13.2 «Ausbildungspflicht»: Eine weitergehende Ausbildung (FBA) verlangt es nur für Krokodile, Riesen- und Meeresschildkröten, nicht für die Spornschildkröte

Artenschutz beachten

CITES Anhang II (Washingtoner Artenschutzabkommen). In der Schweiz brauchst du für jedes Tier Papiere, die Herkunft und rechtmässigen Erwerb belegen. Bei der Abgabe gehen sie mit (Art. 10 BGCITES). Wer das Tier öffentlich anbietet, nennt CITES-Anhang, wissenschaftlichen Namen und ob es aus einer Zucht oder der Natur stammt (Art. 7a VCITES). Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht. Die EU führt die Art in Anhang B

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 2 (Spornschildkröte): Grundfläche 8 × 4 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Panzerlänge, gerade gemessen vom vorderen zum hinteren Panzerrand, nicht über die Wölbung (Carapax-Stockmass). Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

PanzerlängeMindestens
40 cm320 × 160 cm
50 cm400 × 200 cm
60 cm480 × 240 cm
70 cm560 × 280 cm
80 cm640 × 320 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» rechnen diese Untergrenze für ausgewachsene Tiere vor; sie nennen das Minimum, nicht das Ideal.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Anhang 2 Tabelle 5 TSchV verlangt für Ziffer 2 zusätzlich: Auslauf im Freien, solange es das Wetter erlaubt; eine Temperatur nach den Bedürfnissen der Tiere mit Wärmequelle; teilweise grabfähigen Boden; Verstecke; eine solide Gehegekonstruktion; helle Lampen (HQL, HQI oder vergleichbar) für den Aufwärmplatz, ausser bei Freilandhaltung oder direkter Sonne. Leben mehrere Tiere zusammen, muss das Gehege unterteilt werden können oder ein Abtrenngehege bereitstehen. Die Sozialstruktur ist zu beachten.

Unterlagen

Haltebewilligung, SKN-Nachweis, Kaufvertrag und lückenloser Herkunftsnachweis aufbewahren. Bei CITES-geschützten Arten sind für jeden Grenzübertritt die erforderlichen CITES-Dokumente und Artenschutzkontrollen zu beachten.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Spornschildkröte in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.