ArtenJemenchamäleon
Jemenchamäleon
Chamaeleo calyptratus
Chamäleons sind in der Schweiz bewilligungspflichtig. Das Jemenchamäleon gilt als robustestes unter ihnen. Einfach ist es trotzdem nicht.
- Gruppe
- Chamäleon
- Einordnung
- Experte
- Herkunft
- Arabische Halbinsel

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Arabische Halbinsel
- Länder
- Jemen und südwestliches Saudi-Arabien
- Lebensraum
- Trockene Hochlandtäler, Buschland, bewachsene Wadis und Kulturlandschaften
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Hohes Terrarium mit Netzflächen für den Luftaustausch.
- Temperatur
- Sonnenplatz 35 °C, Umgebung 26–30 °C, nachts 18–20 °C. Die Nachtabsenkung ist wichtig.
- Luftfeuchtigkeit
- 50–70 %, morgens und abends sprühen, dazwischen abtrocknen.
- Licht
- Starkes UV-B, zwölf Stunden.
- Bodengrund
- Bei bepflanztem Terrarium Erde; sonst kahl und gut zu reinigen.
- Einrichtung
- Dichtes Astwerk in allen Höhen, viele Pflanzen als Sichtschutz.
- Wasser
- Chamäleons trinken nur Tropfen von Blättern: Sprühen oder Tropfanlage ist zwingend, eine Schale nützt nichts.
- Fütterung
- Insekten täglich bei Jungtieren, alle zwei Tage bei erwachsenen. Dazu etwas Grünfutter.
- Verhalten
- Tagaktiv, langsam, streng einzelgängerisch. Sichtkontakt zu Artgenossen bedeutet Dauerstress.
- Umgang
- Nicht anfassen. Jeder Griff ist Stress, den man an der Färbung ablesen kann.
- Vergesellschaftung
- Ausnahmslos einzeln. Auch der Blick auf ein zweites Tier genügt für Dauerstress.
- Gesundheit
- Nierenschäden durch zu wenig Wasser und Legenot bei Weibchen sind die häufigsten Todesursachen. Weibchen brauchen immer eine Legekiste, auch ohne Männchen.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: Das Jemenchamäleon stammt von der Arabischen Halbinsel. Im Winter genügt eine mildere Phase von acht bis zehn Wochen mit Nachtabsenkung auf 15–18 °C, etwas kürzerer Beleuchtung und geringerer Fütterung. Das entspricht dem Herkunftsklima und wirkt sich günstig auf die Lebenserwartung aus, die bei ganzjähriger Vollgas-Haltung deutlich sinkt.
- Sicherheit
- Sämtliche Chamäleons sind nach Art. 89 TSchV bewilligungspflichtig: Die Bewilligung ist vor dem Kauf einzuholen.
Rechtslage in der Schweiz
Bewilligung nötig
Bewilligungspflichtig. Art. 89 Buchstabe f TSchV nennt ausdrücklich «alle Chamäleons (Chamaeleonidae)»: ohne Ausnahme und unabhängig von der Grösse. Die Bewilligung erteilt das kantonale Veterinäramt vor der Anschaffung
Ausbildung nötig
Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 13 (Baumbewohnende Echte Chamäleons): Grundfläche 5 × 3 Körperlängen, Höhe 5 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für ein Tier; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Kopf-Rumpf-Länge | Mindestens |
|---|---|
| 12 cm | 60 × 36 × 60 cm |
| 16 cm | 80 × 48 × 80 cm |
| 20 cm | 100 × 60 × 100 cm |
| 25 cm | 125 × 75 × 125 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Vor der Haltung ist beim kantonalen Veterinäramt eine Bewilligung zu beantragen. In einer privaten Haltung genügt für bewilligungspflichtige Reptilien grundsätzlich ein anerkannter Sachkundenachweis, sofern keine weitergehende Ausbildung vorgeschrieben ist. Das Gehege muss ausbruchsicher sein und artspezifische Temperaturzonen, UV-/Lichtversorgung, Belüftung, Feuchtigkeit, Kletterstrukturen, Sichtschutz und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Die natürliche Sozialstruktur ist zu berücksichtigen; viele Chamäleons werden einzeln gehalten. Ein Fachgutachten nach Art. 92 TSchV braucht es für das Jemenchamäleon nicht: Buchstabe h nimmt es als einziges Chamäleon aus.
Unterlagen
Haltebewilligung, SKN-Nachweis, Kaufvertrag und lückenloser Herkunftsnachweis aufbewahren. Bei CITES-geschützten Arten sind für jeden Grenzübertritt die erforderlichen CITES-Dokumente und Artenschutzkontrollen zu beachten.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
