ArtenKurzschwanzpython
Kurzschwanzpython
Python curtus
Der kleinere Verwandte des Blutpythons: gedrungen, wenig kletterfreudig und auf gleichmässig warme, gut belüftete Bedingungen angewiesen.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Sumatra

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Sumatra
- Länder
- Indonesien, vor allem der Westen Sumatras
- Lebensraum
- Sumpf- und Tieflandregenwald mit dichter Bodenvegetation
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Breites, bodenorientiertes Terrarium. Der Platzbedarf richtet sich nach der Länge des Tieres.
- Temperatur
- Warm 28–30 °C, kühl 23–25 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Etwa 60–80 % bei guter Belüftung.
- Licht
- Tag-Nacht-Rhythmus, UVB sinnvoll.
- Bodengrund
- Tiefer feuchtigkeitspuffernder Boden.
- Einrichtung
- Enge grosse Verstecke und Deckung.
- Wasser
- Stabile Wasserschale.
- Fütterung
- Aufgetaute Nager, lange Intervalle.
- Verhalten
- Bodenbewohnend und wenig kletternd.
- Umgang
- Ruhig, kurz, Körper vollständig stützen.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Übergewicht, Atemwege, Haut und Kot.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: tropische Art aus Sumatra. Eine kühlere, feuchtere Phase von sechs bis acht Wochen mit Nachtabsenkung auf 24–26 °C entspricht dem Jahresrhythmus. Ohne Zuchtabsicht nicht nötig.
- Sicherheit
- Überhitzung vermeiden.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 43a (Kleine und mittelgrosse Pythons und Boas): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 100 cm | 100 × 50 × 75 cm |
| 130 cm | 130 × 65 × 98 cm |
| 160 cm | 160 × 80 × 120 cm |
| 190 cm | 190 × 95 × 143 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
