ArtenKaiserskorpion
Kaiserskorpion
Pandinus imperator
Einer der grössten Skorpione der Welt, tiefschwarz und mit vergleichsweise schwachem Gift. Er greift eher mit den Scheren zu als mit dem Stachel. Ein Einstiegstier, das man ausschliesslich beobachtet.
- Gruppe
- Skorpion
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Westafrika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Westafrika
- Länder
- Ghana, Togo, Benin und Nigeria
- Lebensraum
- Feuchte Regenwälder, unter Laub und Totholz
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- 60 × 40 × 40 cm für ein Tier, mit tiefem Bodengrund.
- Temperatur
- 26–30 °C tagsüber, nachts 22–24 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 70–80 %, Bodengrund dauerhaft feucht.
- Licht
- Keine Beleuchtung nötig; nachtaktiv.
- Bodengrund
- Mindestens 15 cm feuchtes Kokos-Erde-Gemisch zum Graben.
- Einrichtung
- Korkröhren, Rindenstücke, Laub. Der Skorpion gräbt sich eine Höhle.
- Wasser
- Flache Schale, immer gefüllt.
- Fütterung
- Ein bis zwei Insekten pro Woche.
- Verhalten
- Nachtaktiv, gräbt, lauert vor der Höhle. Unter UV-Licht leuchtet der Panzer blaugrün.
- Umgang
- Nicht anfassen. Der Scherengriff ist schmerzhaft, der Stich für gesunde Erwachsene meist harmlos, aber allergische Reaktionen sind möglich.
- Vergesellschaftung
- Gruppenhaltung ist bei dieser Art möglich, sofern Platz und Verstecke reichen: bei Skorpionen die Ausnahme.
- Gesundheit
- Empfindlich gegen Trockenheit; bei zu geringer Feuchtigkeit scheitert die Häutung.
- Jahresverlauf
- Keine Ruhephase nötig.
- Sicherheit
- Keine Haltebewilligung nach TSchV: Die Verordnung erfasst keine Spinnentiere. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten; vor dem Kauf abklären. Die Art steht unter CITES-Schutz.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Haltebewilligung nach TSchV: Die Verordnung erfasst Wirbeltiere, Kopffüsser und Panzerkrebse, keine Spinnentiere. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften bestehen; vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Ein grosser Teil der Tiere im Handel stammt aus Wildfang oder Farmzucht in Westafrika; beim Kauf Herkunft und Papiere verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Tiefer, dauerhaft feuchter Bodengrund zum Graben, Versteck, Wasser, ausbruchsicherer Verschluss.
Unterlagen
CITES-Papiere und Kaufbeleg aufbewahren. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten: Vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
