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ArtenAsiatischer Waldskorpion

Asiatischer Waldskorpion

Heterometrus spinifer

Dem Kaiserskorpion sehr ähnlich, aber wehrhafter und im Handel häufiger. Auch hier gilt: beobachten, nicht anfassen.

Gruppe
Skorpion
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Südostasien
Asiatischer Waldskorpion (Heterometrus spinifer)
Foto: Hectonichus, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südostasien
Länder
Thailand, Malaysia, Indonesien
Lebensraum
Feuchte Wälder, unter Totholz und Laub

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
50 × 40 × 40 cm für ein Tier.
Temperatur
26–30 °C tagsüber, nachts 22–24 °C.
Luftfeuchtigkeit
70–80 %, Bodengrund feucht.
Licht
Keine Beleuchtung nötig.
Bodengrund
15 cm feuchtes Kokos-Erde-Gemisch.
Einrichtung
Korkröhren, Rindenstücke, Laub.
Wasser
Flache Schale.
Fütterung
Ein bis zwei Insekten pro Woche.
Verhalten
Nachtaktiv, gräbt, lauert vor dem Versteck. Wehrhafter als der Kaiserskorpion.
Umgang
Nicht anfassen. Scherengriff schmerzhaft, Stich für gesunde Erwachsene meist harmlos; allergische Reaktionen möglich.
Vergesellschaftung
Einzeln. Gruppenhaltung endet bei dieser Art häufiger in Kannibalismus als beim Kaiserskorpion.
Gesundheit
Häutungsprobleme bei zu trockener Haltung.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase nötig.
Sicherheit
Keine Bewilligung nach TSchV. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten: Vor dem Kauf abklären.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Haltebewilligung nach TSchV: Die Verordnung erfasst keine Spinnentiere. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften bestehen; vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit und Temperatur, Versteck und Klettermöglichkeit.

Unterlagen

Kaufbeleg aufbewahren. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten: Vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Asiatischer Waldskorpion in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.