ArtenAsiatischer Waldskorpion
Asiatischer Waldskorpion
Heterometrus spinifer
Dem Kaiserskorpion sehr ähnlich, aber wehrhafter und im Handel häufiger. Auch hier gilt: beobachten, nicht anfassen.
- Gruppe
- Skorpion
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Südostasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südostasien
- Länder
- Thailand, Malaysia, Indonesien
- Lebensraum
- Feuchte Wälder, unter Totholz und Laub
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- 50 × 40 × 40 cm für ein Tier.
- Temperatur
- 26–30 °C tagsüber, nachts 22–24 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 70–80 %, Bodengrund feucht.
- Licht
- Keine Beleuchtung nötig.
- Bodengrund
- 15 cm feuchtes Kokos-Erde-Gemisch.
- Einrichtung
- Korkröhren, Rindenstücke, Laub.
- Wasser
- Flache Schale.
- Fütterung
- Ein bis zwei Insekten pro Woche.
- Verhalten
- Nachtaktiv, gräbt, lauert vor dem Versteck. Wehrhafter als der Kaiserskorpion.
- Umgang
- Nicht anfassen. Scherengriff schmerzhaft, Stich für gesunde Erwachsene meist harmlos; allergische Reaktionen möglich.
- Vergesellschaftung
- Einzeln. Gruppenhaltung endet bei dieser Art häufiger in Kannibalismus als beim Kaiserskorpion.
- Gesundheit
- Häutungsprobleme bei zu trockener Haltung.
- Jahresverlauf
- Keine Ruhephase nötig.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nach TSchV. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten: Vor dem Kauf abklären.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Haltebewilligung nach TSchV: Die Verordnung erfasst keine Spinnentiere. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften bestehen; vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit und Temperatur, Versteck und Klettermöglichkeit.
Unterlagen
Kaufbeleg aufbewahren. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten: Vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
