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ArtenAfrikanische Gottesanbeterin

Afrikanische Gottesanbeterin

Sphodromantis lineola

Die übliche Einsteigerart: gross, robust und mit gutem Appetit. Eine Gottesanbeterin lebt allerdings nur etwa ein Jahr. Wer ein langlebiges Tier sucht, ist hier falsch.

Gruppe
Gottesanbeterin
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Afrika
Afrikanische Gottesanbeterin (Sphodromantis lineola)
Foto: Charles J. Sharp, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Afrika
Länder
West- und Zentralafrika
Lebensraum
Buschland und Savanne

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
20 × 20 × 30 cm für ein Tier. Die Höhe muss mindestens dreimal der Körperlänge entsprechen, sonst misslingt die Häutung.
Temperatur
25–30 °C tagsüber, nachts 20 °C.
Luftfeuchtigkeit
50–60 %, alle zwei Tage sprühen.
Licht
Keine besondere Beleuchtung nötig.
Bodengrund
Kokoshumus, hält die Feuchtigkeit.
Einrichtung
Zweige und Netzflächen zum Hängen: Zur Häutung hängt das Tier kopfüber, dafür braucht es freien Raum darunter.
Wasser
Tropfen an den Wänden nach dem Sprühen.
Fütterung
Alle zwei bis drei Tage ein Insekt passender Grösse. Lebendfutter ist zwingend, tote Beute wird nicht angenommen.
Verhalten
Tagaktiv, lauert bewegungslos, greift blitzschnell zu.
Umgang
Möglich, aber die Tiere sind zerbrechlich.
Vergesellschaftung
Einzeln. Artgenossen werden gefressen.
Gesundheit
Misslungene Häutungen durch zu niedrige Behälter sind die häufigste Todesursache.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase. Die Lebenserwartung beträgt rund ein Jahr.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Niemals in die Natur entlassen.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit und Temperatur, Versteck und Klettermöglichkeit.

Unterlagen

Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Wirbellose niemals in die Natur entlassen: Auch harmlos wirkende Arten können sich etablieren.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Afrikanische Gottesanbeterin in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.