ArtenGrüne Wasseragame
Grüne Wasseragame
Physignathus cocincinus
Eine grosse, gesellige Echse, die schwimmt und klettert. Sie braucht ein Becken, das eher an ein Zimmer erinnert als an ein Terrarium und rennt sonst gegen die Scheibe, bis die Schnauze wund ist.
- Gruppe
- Echse
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Südostasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südostasien
- Länder
- Vietnam, Laos, Kambodscha, Südchina, Thailand
- Lebensraum
- Ufer tropischer Wälder, stets in Wassernähe
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Grosser Wasserteil zum Schwimmen, dazu Kletterhöhe.
- Temperatur
- Sonnenplatz 38 °C, Umgebung 26–30 °C, nachts 22–24 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 70–80 %, mehrmals täglich sprühen oder Beregnung.
- Licht
- UV-B über dem Sonnenplatz, zwölf Stunden.
- Bodengrund
- Erde-Sand-Gemisch mit Laub, sauber zu halten.
- Einrichtung
- Kräftige schräge Äste, grosse Blattpflanzen, Sichtschutz. Frontscheibe im unteren Bereich abkleben, solange die Tiere jung sind.
- Wasser
- Grosses Wasserbecken, mindestens körpertief, mit Filter und wöchentlichem Wechsel.
- Fütterung
- Insekten, gelegentlich Fisch und Obst. Erwachsene alle zwei bis drei Tage.
- Verhalten
- Tagaktiv, klettert und schwimmt. Bei Schreck Sprung ins Wasser: Deshalb muss es dort tief genug sein.
- Umgang
- Nur wenn nötig. Die Tiere gewöhnen sich an Menschen, bleiben aber kräftig und schnell.
- Vergesellschaftung
- Ein Männchen mit ein bis zwei Weibchen. Männchen untereinander nicht.
- Gesundheit
- Wundgescheuerte Schnauzen durch zu kleine Becken sind das häufigste Bild bei dieser Art.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: tropisches Südostasien. Eine trockenere Phase von sechs bis acht Wochen mit Nachtabsenkung auf 20–22 °C und kürzerer Beleuchtung entspricht dem Monsunrhythmus. Danach wieder gleichmässig hohe Luftfeuchtigkeit.
- Sicherheit
- Wasseragamen fallen nicht unter Art. 89 TSchV. Bewilligungspflichtig sind unter den Agamen nur Segelechsen (Hydrosaurus), Flugdrachen (Draco) und der Dornteufel (Moloch horridus).
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 19 (Wasseragamen): Landteil 5 × 3 Körperlängen, Höhe 5 Körperlängen, dazu Wasserteil 2 × 2 bei 1 Körperlänge Tiefe. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Kopf-Rumpf-Länge | Mindestens |
|---|---|
| 15 cm | Landteil 75 × 45 × 75 cm, dazu Wasserteil 30 × 30 cm, 15 cm an der tiefsten Stelle |
| 20 cm | Landteil 100 × 60 × 100 cm, dazu Wasserteil 40 × 40 cm, 20 cm an der tiefsten Stelle |
| 25 cm | Landteil 125 × 75 × 125 cm, dazu Wasserteil 50 × 50 cm, 25 cm an der tiefsten Stelle |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
