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ArtenSahara-Dornschwanzagame

Sahara-Dornschwanzagame

Uromastyx geyri

Ein Pflanzenfresser aus der Wüste, der Hitze braucht, wie sie kaum ein anderes Terrarientier verlangt. Falsches Futter (Insekten und Obst) führt bei dieser Art zuverlässig zu Nierenschäden.

Gruppe
Echse
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Nordafrika
Sahara-Dornschwanzagame (Uromastyx geyri) auf Sand
Foto: Manfred Werner - Tsui, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Nordafrika
Länder
Algerien, Niger und Mali, zentrale Sahara
Lebensraum
Steinwüste mit Felsspalten und spärlichem Bewuchs

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Bodenorientiert, mit tiefem Grabsubstrat.
Temperatur
Sonnenplatz 50–55 °C punktuell, Umgebung 30–35 °C, kühle Ecke 25 °C, nachts 18–20 °C.
Luftfeuchtigkeit
20–30 %. Feuchtigkeit ist hier ein Gesundheitsrisiko.
Licht
Sehr starkes UV-B, vierzehn Stunden. Diese Art verträgt und braucht mehr als die meisten.
Bodengrund
Mindestens 20 cm Lehm-Sand-Gemisch, fest genug für stabile Grabgänge.
Einrichtung
Steinplatten als Spaltenersatz, direkt auf den Boden gestellt.
Wasser
Kleine Schale, wird kaum genutzt. Der Bedarf kommt aus dem Grünfutter.
Fütterung
Ausschliesslich Pflanzen: Kräuter, Blüten, Löwenzahn, wenig Hülsenfrüchte. Keine Insekten, kein Obst.
Verhalten
Tagaktiv, gräbt ausgedehnt, flüchtet in die Röhre und blockiert sie mit dem bedornten Schwanz.
Umgang
Nicht nötig und nicht erwünscht.
Vergesellschaftung
Einzeln. Paare nur zeitweise zur Zucht.
Gesundheit
Nierenschäden durch tierisches Eiweiss und zu geringe Temperaturen sind die häufigste Todesursache.
Jahresverlauf
Kühlere Ruhephase von sechs bis acht Wochen bei 18–20 °C.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Uromastyx-Arten stehen unter CITES-Schutz.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 23 (Dornschwanzagamen): Grundfläche 5 × 4 Körperlängen, Höhe 3 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

Kopf-Rumpf-LängeMindestens
12 cm60 × 48 × 36 cm
15 cm75 × 60 × 45 cm
18 cm90 × 72 × 54 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Sahara-Dornschwanzagame in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.