ArtenHalsbandleguan
Halsbandleguan
Crotaphytus collaris
Leuchtend gefärbt, sehr schnell und ausgesprochen wärmebedürftig. Er läuft bei Gefahr auf den Hinterbeinen. Dafür braucht er Strecke, und daran scheitern die meisten Terrarien.
- Gruppe
- Echse
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Nordamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Nordamerika
- Länder
- Zentrale und südwestliche USA, Nordmexiko
- Lebensraum
- Felsige Halbwüsten mit offenen Flächen
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- 150 × 80 × 80 cm für ein Paar. Lauffläche ist hier keine Zugabe, sondern Bedingung.
- Temperatur
- Sonnenplatz 45–50 °C punktuell, Umgebung 28–33 °C, nachts 20 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 30–40 %, trocken.
- Licht
- Sehr starkes UV-B, zwölf bis vierzehn Stunden.
- Bodengrund
- Sand-Lehm-Gemisch, stellenweise tief genug zum Graben.
- Einrichtung
- Grosse Steinaufbauten, stabil gestellt und nicht auf den Bodengrund gesetzt. Grabgänge lassen lose Steine einstürzen.
- Wasser
- Flache Schale.
- Fütterung
- Kräftige Insekten, gelegentlich kleine Nager bei erwachsenen Tieren. Zweimal wöchentlich.
- Verhalten
- Tagaktiv, sonnt ausgiebig, flieht schnell. Männchen sind stark territorial.
- Umgang
- Nur zur Kontrolle. Der Schwanz bricht nicht ab, das Tier gerät aber stark in Stress.
- Vergesellschaftung
- Ein Männchen mit einem Weibchen. Männchen untereinander unmöglich.
- Gesundheit
- Zu kühle Haltung führt zu Verdauungsproblemen und Fressunlust.
- Jahresverlauf
- Winterruhe von zwei bis drei Monaten bei 12–15 °C ist für die Fortpflanzung nötig.
- Sicherheit
- Als Leguanart unter einem Meter Gesamtlänge nicht bewilligungspflichtig: Die Grenze in Art. 89 TSchV liegt bei einem Meter.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.
Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
