ArtenRotkehlanolis
Rotkehlanolis
Anolis carolinensis
Eine der wenigen kleinen Echsen, die sich in einem bepflanzten Terrarium wirklich wohl zeigen. Sie wird nicht zahm. Wer eine Echse zum Anfassen sucht, ist hier falsch.
- Gruppe
- Echse
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Nordamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Nordamerika
- Länder
- Südosten der USA, von Texas bis North Carolina
- Lebensraum
- Feuchtwarme Wälder, Gebüsch und Gärten
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Höhe vor Fläche, dicht bepflanzt.
- Temperatur
- Sonnenplatz 32 °C, Umgebung 24–28 °C, nachts 18–20 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 60–70 %, morgens und abends sprühen.
- Licht
- UV-B nötig, zwölf Stunden Licht.
- Bodengrund
- Waldboden aus Erde und Laub, hält die Feuchtigkeit.
- Einrichtung
- Dicht bepflanzt, viele dünne Äste und breite Blätter zum Sonnen.
- Wasser
- Getrunken wird von Blättern; zusätzlich eine kleine Schale.
- Fütterung
- Kleine Insekten alle zwei Tage, mit Kalk und Vitaminen bestäubt.
- Verhalten
- Tagaktiv und sehr beweglich. Männchen zeigen die rote Kehlfahne bei Revierstreit und Balz.
- Umgang
- Nicht anfassen. Der Schwanz bricht bei Griff leicht ab und wächst nur unvollständig nach.
- Vergesellschaftung
- Ein Männchen mit ein bis zwei Weibchen. Zwei Männchen bekämpfen sich dauerhaft.
- Gesundheit
- Austrocknung bei zu geringer Feuchtigkeit ist die häufigste Ursache für Verluste.
- Jahresverlauf
- Leichte Winterruhe bei 18–20 °C und verkürzter Beleuchtung.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 17a (Anolis): Grundfläche 6 × 6 Körperlängen, Höhe 8 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Kopf-Rumpf-Länge | Mindestens |
|---|---|
| 5 cm | 30 × 30 × 40 cm |
| 6 cm | 36 × 36 × 48 cm |
| 7 cm | 42 × 42 × 56 cm |
| 8 cm | 48 × 48 × 64 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
