ArtenZwergbartagame
Zwergbartagame
Pogona henrylawsoni
Die kleine Schwester der Bartagame: gleiche Ansprüche, halbe Grösse. Wer das Terrarium für eine Bartagame nicht stellen kann, findet hier die ehrliche Alternative statt eines zu kleinen Beckens.
- Gruppe
- Echse
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Australien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Australien
- Länder
- Zentrales Queensland
- Lebensraum
- Trockene Grasebenen mit Rissböden und wenig Bewuchs
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Fläche zählt mehr als Höhe, mit strukturierter Bodenlandschaft.
- Temperatur
- Sonnenplatz 42–45 °C, Umgebung 28–32 °C, Nachtabsenkung auf 20–22 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 30–40 %, trocken. Nachts darf sie kurz ansteigen.
- Licht
- Starkes UV-B über dem Sonnenplatz, zwölf bis vierzehn Stunden Licht. Ohne UV-B entsteht binnen Monaten Knochenschwund.
- Bodengrund
- Lehm-Sand-Gemisch, fest genug zum Graben ohne Einsturz.
- Einrichtung
- Flache Steine unter dem Strahler, Wurzeln, mehrere Verstecke auf verschiedenen Temperaturstufen.
- Wasser
- Flache Schale; getrunken wird selten, Feuchtigkeit kommt über das Futter.
- Fütterung
- Zwei Drittel Grünfutter, ein Drittel Insekten bei erwachsenen Tieren; Jungtiere umgekehrt. Kalk und Vitamin D3 nach Plan.
- Verhalten
- Tagaktiv, neugierig, wenig scheu. Winken und Kopfnicken sind Verständigung, kein Spiel.
- Umgang
- Kurzes Aufnehmen wird toleriert. Nie am Schwanz greifen.
- Vergesellschaftung
- Einzeln oder ein Männchen mit mehreren Weibchen. Zwei Männchen kämpfen bis zur Verletzung.
- Gesundheit
- Häufigste Probleme: Knochenschwund durch fehlendes UV-B und Verfettung durch zu viele Insekten.
- Jahresverlauf
- Winterruhe von acht bis zwölf Wochen bei 15–18 °C; sie gehört zum Jahreslauf und fördert die Gesundheit.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig. Strahler so anbringen, dass Verbrennungen ausgeschlossen sind.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 20 (Bartagamen): Grundfläche 5 × 4 Körperlängen, Höhe 4 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Kopf-Rumpf-Länge | Mindestens |
|---|---|
| 10 cm | 50 × 40 × 40 cm |
| 12 cm | 60 × 48 × 48 cm |
| 14 cm | 70 × 56 × 56 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
