Zum Inhalt springen

ArtenChinesische Dreikielschildkröte

Chinesische Dreikielschildkröte

Mauremys reevesii

Eine ruhige Wasserschildkröte mittlerer Grösse, die in ihrer Heimat stark bedroht ist. Nachzuchten sind verbreitet und deutlich verträglicher als die verbotene Rotwangen-Schmuckschildkröte.

Gruppe
Schildkröte
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Ostasien
Chinesische Dreikielschildkröte (Mauremys reevesii) auf einem Ast im Wasser
Foto: Pedro Henrique Maloso Ramos, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Ostasien
Länder
China, Taiwan und Korea; in Japan eingeführt
Lebensraum
Flache Teiche, Reisfelder und langsame Flüsse

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Aquarium ab 160 × 60 cm, besser Gartenteich im Sommer.
Temperatur
Wasser 22–26 °C, Sonnenplatz 35 °C.
Luftfeuchtigkeit
Wasserlebend.
Licht
UV-B über dem Landteil, zwölf Stunden.
Bodengrund
Sand oder blank.
Einrichtung
Grosser trockener Landteil, Wurzeln, Wasserpflanzen.
Wasser
Starker Filter, wöchentlicher Teilwechsel.
Fütterung
Wasserpflanzen, Schnecken, Fisch, Insekten. Erwachsene sparsam füttern.
Verhalten
Tagaktiv, sonnt ausgiebig, wenig scheu.
Umgang
Nur zur Kontrolle.
Vergesellschaftung
Einzeln oder Weibchengruppe bei viel Platz.
Gesundheit
Verpilzungen und Panzerprobleme bei schlechter Wasserqualität.
Jahresverlauf
Winterruhe bei 8–12 °C über zwei bis drei Monate.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Niemals aussetzen.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang III: In der Heimat stark zurückgegangen. Beim Kauf Herkunftsnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Grosszügiger Landteil mit Wärme und UV-B, sauberes Wasser mit Filter. Aussetzen in der Natur ist verboten.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Chinesische Dreikielschildkröte in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.