ArtenSchmuckhornfrosch
Schmuckhornfrosch
Ceratophrys ornata
Ein Frosch, der fast nur aus Maul besteht und sich eingegraben auf Beute lauert. Er bewegt sich kaum: Was ihn pflegeleicht macht und zugleich dazu verleitet, ihn zu überfüttern.
- Gruppe
- Amphibie
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Südamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südamerika
- Länder
- Argentinien, Uruguay und Südbrasilien
- Lebensraum
- Feuchte Grasländer der Pampa
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Für ein Tier nach TSchV mindestens 10 × 5 Körperlängen Grundfläche und 4 Körperlängen Höhe, bei 12 cm also 120 × 60 × 48 cm. Grosse Weibchen brauchen mehr. Fläche vor Höhe.
- Temperatur
- 24–28 °C tagsüber, nachts 20–22 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 70–80 %, Bodengrund dauerhaft feucht.
- Licht
- Schwaches Licht genügt, UV-B nicht nötig.
- Bodengrund
- Tiefer, feuchter Bodengrund aus Erde und Moos zum Eingraben.
- Einrichtung
- Karg: Moos, ein flaches Wasserbecken, wenige Pflanzen.
- Wasser
- Flaches Becken, in das der Frosch bequem hineinpasst; täglich frisch. Amphibienhaut nimmt alles auf, was im Wasser ist.
- Fütterung
- Erwachsene alle sieben bis zehn Tage. Insekten und gelegentlich eine Maus. Häufiger führt binnen Monaten zur Verfettung.
- Verhalten
- Sitzt eingegraben und wartet. Schnappt heftig zu, auch nach Fingern.
- Umgang
- Nicht anfassen. Wenn nötig, mit angefeuchteten Händen oder Kescher: Handwärme und Seifenreste schädigen die Haut.
- Vergesellschaftung
- Einzeln, ausnahmslos. Artgenossen werden gefressen.
- Gesundheit
- Verfettung und Bauchwassersucht bei zu häufiger Fütterung.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe im europäischen Sinn, aber eine echte Ruhephase: In der Trockenzeit gräbt sich der Schmuckhornfrosch ein und umgibt sich mit einer Hautkapsel. Nachgestellt wird das über sechs bis acht Wochen mit trockenerem Substrat bei 20–24 °C. In dieser Zeit wird nicht gefüttert; das Tier zehrt von seinen Reserven.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig. Kein Kontakt mit Reinigungsmitteln.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 6 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 2a (Bodenbewohnende Frösche aus tropischen und subtropischen Klimazonen): Grundfläche 10 × 5 Körperlängen, Höhe 4 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge des Tieres, von der Schnauze bis zum Körperende. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 8 cm | 80 × 40 × 32 cm |
| 10 cm | 100 × 50 × 40 cm |
| 12 cm | 120 × 60 × 48 cm |
| 14 cm | 140 × 70 × 56 cm |
| 16 cm | 160 × 80 × 64 cm |
Bei den Amphibien ist die Höhe ein Durchschnitt: Das Gehege darf an einzelnen Stellen höher oder niedriger sein.
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre (Anmerkung a zu Tabelle 6).
Für diese Gruppe verlangt die Tabelle ausserdem lockeren, grabfähigen Bodengrund im Gehege, damit sich die Tiere zur Trockenruhe zurückziehen können (besondere Anforderung 8). Die Trockenruhe findet also im Gehege statt, nicht in einem kleineren Behälter.
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» rechnen diese Untergrenze für ausgewachsene Tiere vor; sie nennen das Minimum, nicht das Ideal.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
