ArtenBrasilianische Regenbogenboa
Brasilianische Regenbogenboa
Epicrates cenchria
Der schillernde Glanz auf den Schuppen entsteht durch Lichtbrechung, nicht durch Farbe. Die Art braucht deutlich mehr Feuchtigkeit als andere Boas und quittiert Trockenheit mit Häutungsproblemen.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Südamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südamerika
- Länder
- Brasilien, Guyana, Suriname und angrenzende Länder
- Lebensraum
- Feuchte Tieflandwälder und Waldränder
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Bodenorientiert, mit Kletterteil und hoher Luftfeuchtigkeit.
- Temperatur
- Warme Seite 30 °C, kühle Seite 24–26 °C, nachts 22–24 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 75–85 %. Unter 70 % beginnen die Probleme.
- Licht
- Schwaches UV-B förderlich, nicht zwingend.
- Bodengrund
- Tiefer, feuchtigkeitsspeichernder Bodengrund aus Erde und Rinde.
- Einrichtung
- Kräftige Äste, mindestens zwei Verstecke, grosses Wasserbecken.
- Wasser
- Grosses Becken zum Baden, wöchentlich frisch.
- Fütterung
- Ein passender Nager alle zehn bis vierzehn Tage.
- Verhalten
- Dämmerungs- und nachtaktiv, klettert gern. Jungtiere sind bissig, erwachsene meist ruhig.
- Umgang
- Möglich, nach dem Fressen einige Tage nicht.
- Vergesellschaftung
- Einzeln.
- Gesundheit
- Häutungsprobleme und Atemwegsinfekte bei falscher Feuchtigkeit: zu trocken wie zu nass.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: tropisches Südamerika. Eine trockenere Phase von sechs bis acht Wochen mit Nachtabsenkung auf 22–24 °C entspricht dem Jahresrhythmus; danach wieder gleichmässig hohe Luftfeuchtigkeit. Diese Art reagiert empfindlich auf zu trockene Haltung.
- Sicherheit
- Bleibt mit rund zwei Metern unter der Drei-Meter-Grenze für bewilligungspflichtige Riesenschlangen.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 43a (Kleine und mittelgrosse Pythons und Boas): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 120 cm | 120 × 60 × 90 cm |
| 150 cm | 150 × 75 × 113 cm |
| 180 cm | 180 × 90 × 135 cm |
| 200 cm | 200 × 100 × 150 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
