ArtenChinesischer Feuerbauchmolch
Chinesischer Feuerbauchmolch
Cynops orientalis
Ein kleiner Wassermolch, der kühl gehalten wird. Im Sommer wird die Zimmertemperatur zum Problem, nicht die Heizung im Winter.
- Gruppe
- Amphibie
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Ostasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Ostasien
- Länder
- Zentral- und Ostchina
- Lebensraum
- Kühle, stehende Gewässer in Hügellandschaften
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Aquarium ab 60 × 30 cm für drei bis vier Tiere, Wasserstand 15–25 cm.
- Temperatur
- 16–22 °C. Über 24 °C wird es kritisch: Im Sommer kühl stellen.
- Luftfeuchtigkeit
- Wasserlebend.
- Licht
- Schwach, keine starke Beleuchtung.
- Bodengrund
- Feiner Sand oder Kies, gross genug zum Nichtverschlucken.
- Einrichtung
- Dichte Wasserpflanzen, Wurzeln, kleine Landinsel oder Korkstück.
- Wasser
- Sauberes, kühles Wasser mit schwacher Strömung; wöchentlicher Teilwechsel.
- Fütterung
- Zwei- bis dreimal wöchentlich Wasserflöhe, Mückenlarven, kleine Würmer.
- Verhalten
- Meist im Wasser, ruhig, tagsüber gut zu beobachten.
- Umgang
- Nicht anfassen.
- Vergesellschaftung
- Gruppen gleich grosser Tiere.
- Gesundheit
- Wärme über 24 °C führt zu Pilzbefall und Ausfällen: Das häufigste Problem im Sommer.
- Jahresverlauf
- Kühle Phase im Winter bei 8–12 °C.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig. Niemals aussetzen.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 6 der Tierschutzverordnung, die Tabelle für Amphibien, führt diese Art nicht auf. Die Tabelle ist nach Familien gegliedert und nennt darunter Gruppen, meist mit bestimmten Gattungen oder Arten, bei einigen Ziffern nur als Beispiele. Weder diese Art noch ihre Gattung steht dort; eine Zahl gibt die Tabelle für sie nicht vor.
Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Kühles, sauberes Wasser mit Ausstiegsmöglichkeit. Aussetzen ist verboten. Eingeschleppte Molche haben in Europa den Hautpilz Bsal verbreitet, der einheimische Salamander bedroht.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
