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ArtenChinesische Rotbauchunke

Chinesische Rotbauchunke

Bombina orientalis

Klein, tagaktiv und in der Gruppe zu halten. Eine der wenigen Amphibien, bei denen es im Becken tatsächlich etwas zu sehen gibt. Bei Gefahr zeigt sie den leuchtend roten Bauch.

Gruppe
Amphibie
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Ostasien
Chinesische Rotbauchunke (Bombina orientalis) im flachen Wasser
Foto: bsmouse, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Ostasien
Länder
Nordostchina, Korea und Südostrussland
Lebensraum
Flache Teiche, Gräben und Reisfelder

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
80 × 40 × 40 cm für eine Gruppe, etwa halb Wasser, halb Land.
Temperatur
20–24 °C tagsüber, nachts kühler. Wärme über 26 °C wird schlecht vertragen.
Luftfeuchtigkeit
Hoch, Aqua-Terrarium.
Licht
Schwaches UV-B förderlich, zwölf Stunden.
Bodengrund
Kies im Wasser, Erde und Moos an Land.
Einrichtung
Flacher Übergang zwischen Wasser und Land, Wasserpflanzen, Rindenstücke.
Wasser
Wasserteil 10–15 cm tief, Filter oder häufiger Wechsel. Sauberes Wasser ist entscheidend.
Fütterung
Kleine Insekten mehrmals wöchentlich.
Verhalten
Tagaktiv, schwimmt und ruft. Bei Bedrohung Warnhaltung mit hochgebogenem Rücken.
Umgang
Nicht anfassen. Das Hautsekret reizt Schleimhäute; nach Arbeiten am Becken Hände waschen.
Vergesellschaftung
Gruppenhaltung ab vier Tieren.
Gesundheit
Robust bei kühler Haltung und sauberem Wasser.
Jahresverlauf
Winterruhe bei 8–12 °C über zwei bis drei Monate.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Niemals in die Natur entlassen: Die Art kann Krankheiten auf einheimische Amphibien übertragen.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 6 der Tierschutzverordnung, die Tabelle für Amphibien, führt diese Art nicht auf. Die Tabelle ist nach Familien gegliedert und nennt darunter Gruppen, meist mit bestimmten Gattungen oder Arten, bei einigen Ziffern nur als Beispiele. Weder diese Art noch ihre Gattung steht dort; eine Zahl gibt die Tabelle für sie nicht vor.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Sauberes Wasser mit flachem Ausstieg, Landteil mit Versteck. Aussetzen ist verboten; eingeschleppte Amphibienkrankheiten haben einheimische Bestände bereits geschädigt.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Chinesische Rotbauchunke in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.