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ArtenNetzpython

Netzpython

Malayopython reticulatus

Die längste Schlange der Welt. Haltung nur in professionell gesicherter Anlage, mit Bewilligung, Sachkunde und einem Plan für den Notfall.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Experte
Herkunft
Südostasien
Netzpython (Malayopython reticulatus)
Foto: This photography was created by Mariluna. Other photos see here., Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südostasien
Länder
Von Myanmar und Thailand über Malaysia und Indonesien bis zu den Philippinen
Lebensraum
Tropische Regenwälder, Flussufer, Plantagen und die Umgebung menschlicher Siedlungen

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Nur in sehr grosser, professionell gesicherter Anlage; je nach Endgrösse mehrere Meter nutzbare Länge, robuste Bade- und Kletterbereiche.
Temperatur
Wärmeplatz 31–33 °C, kühl 25–27 °C.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 60–80 % bei guter Lüftung.
Licht
Helles Tageslicht, UVB sinnvoll.
Bodengrund
Robuster, feuchtigkeitspuffernder Boden.
Einrichtung
Massive Plattformen, Verstecke und Badebereich.
Wasser
Sehr grosser sauberer Wasserbehälter.
Fütterung
Aufgetaute Beute; adulte Tiere sehr zurückhaltend füttern, Übergewicht vermeiden.
Verhalten
Sehr intelligent, aktiv und ausserordentlich kräftig.
Umgang
Nie allein mit grossen Tieren arbeiten; Target-/Hakenroutine.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Gewicht, Atemwege, Maul, Haut und Bewegungsapparat.
Jahresverlauf
Keine Winterruhe: tropische Art ohne ausgeprägte Jahreszeiten im Herkunftsgebiet. Für die Zucht genügt eine leichte Absenkung über sechs bis acht Wochen. Bei dieser Grösse ist jede Zuchtplanung eine Frage der Erfahrung, nicht des Kalenders.
Sicherheit
Hochrisiko-Grossschlange; lokale Bewilligungen und Sicherheitsvorgaben prüfen.

Rechtslage in der Schweiz

Bewilligung nötig

Bewilligungspflichtig. Art. 89 Buchstabe f TSchV erfasst Riesenschlangen, die erwachsen mehr als 3 m lang werden; der Netzpython wird erwachsen meist 4 bis 6 m lang. Ausgenommen ist allein die Königsboa (Boa constrictor)

Ausbildung nötig

Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 42 (Grosse Riesenschlangen): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,2 × 0,2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

GesamtlängeMindestens
300 cm304 × 152 × 220 cm
400 cm468 × 234 × 220 cm
500 cm653 × 327 × 220 cm
600 cm859 × 430 × 220 cm

Rechnerisch käme bei den grösseren Tieren eine Höhe über 2,2 m heraus. Die Verordnung erlaubt, dort auf 2,2 m zu begrenzen, verlangt dafür aber eine entsprechend grössere Grundfläche, damit das Volumen stimmt. Die Tabelle oben rechnet das bereits so.

Die Verordnung nennt Python molurus und P. reticulatus. Dunkler Tigerpython und Netzpython wurden erst später als eigene Arten beziehungsweise unter Malayopython geführt.

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Bewilligung und Ausbildung vor der Anschaffung klären. Das Gehege muss solide und ausbruchsicher konstruiert sein. Je nach Art sind ein ausreichend grosses beheizbares Wasserbecken, erhöhte Liegeflächen, artspezifische Temperatur- und Feuchtigkeitswerte sowie Winter-, Kälte- oder Trockenruhe zu ermöglichen. Bei gefährlichen Wildtieren kann der Kanton Sicherheitskonzept, Haftpflichtversicherung und weitere Auflagen verlangen.

Unterlagen

Haltebewilligung, SKN, Herkunftsnachweis, Kaufvertrag und gegebenenfalls CITES-Dokumente aufbewahren. Bewilligungspflichtige Tiere dürfen nur an Personen mit entsprechender Bewilligung abgegeben werden.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Netzpython in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.