ArtenGoldstaub-Taggecko
Goldstaub-Taggecko
Phelsuma laticauda
Der zugänglichste der Taggeckos: leuchtend grün mit goldenem Rückenstaub, tagaktiv und in einem bepflanzten Becken ständig zu sehen. Anfassen lässt er sich trotzdem nicht: Seine Haut reisst bei Griff ein.
- Gruppe
- Gecko
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Madagaskar

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Madagaskar
- Länder
- Nordmadagaskar und Komoren (Mayotte), eingeschleppt auf Hawaii
- Lebensraum
- Bananenstauden, Palmen und Hauswände in Küstennähe
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Höhe vor Fläche, dicht bepflanzt.
- Temperatur
- Sonnenplatz 32 °C, Umgebung 26–28 °C, nachts 20–22 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 60–80 %, morgens sprühen, tagsüber abtrocknen.
- Licht
- Starkes UV-B: Tagaktive Geckos brauchen es zwingend. Zwölf Stunden.
- Bodengrund
- Kokoshumus mit Moos.
- Einrichtung
- Senkrechte Bambusrohre und Korkröhren, grossblättrige Pflanzen. Bambus ist Schlafplatz und Eiablagestelle zugleich.
- Wasser
- Tropfen von Blättern; zusätzlich eine kleine Schale.
- Fütterung
- Insekten zwei- bis dreimal wöchentlich, dazu Fruchtbrei und Nektar. Kalk immer verfügbar halten.
- Verhalten
- Tagaktiv, sehr beweglich, verteidigt sein Revier entschieden.
- Umgang
- Nicht anfassen. Die Haut reisst bei Griff ein und heilt narbig ab.
- Vergesellschaftung
- Ein Paar. Zwei Männchen kämpfen bis zur Verletzung, auch Weibchen untereinander.
- Gesundheit
- Kalkmangel bei Weibchen durch häufige Eiablage: Kalkschale dauerhaft anbieten.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: Madagaskar und Komoren. Von Mai bis September eine trockenere Phase von acht bis zehn Wochen mit Nachtabsenkung auf 18–20 °C und kürzerer Beleuchtung. Diese Pause ist bei Taggeckos wichtig, weil die Weibchen sonst durchgehend Eier legen und ihre Kalkreserven aufbrauchen.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig. Alle Phelsuma-Arten stehen unter CITES-Schutz.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 32 (Tagaktive Geckos): Grundfläche 6 × 6 Körperlängen, Höhe 8 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Kopf-Rumpf-Länge | Mindestens |
|---|---|
| 4 cm | 24 × 24 × 32 cm |
| 5 cm | 30 × 30 × 40 cm |
| 6 cm | 36 × 36 × 48 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
