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ArtenGrosser Madagaskar-Taggecko

Grosser Madagaskar-Taggecko

Phelsuma grandis

Mit bis zu 30 cm der grösste Taggecko im Handel und entsprechend kräftig. Er frisst auch kleinere Artgenossen. Vergesellschaftung ist bei dieser Art keine Frage des Platzes, sondern des Risikos.

Gruppe
Gecko
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Madagaskar
Grosser Madagaskar-Taggecko (Phelsuma grandis)
Foto: Michael Kuhn, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Madagaskar
Länder
Nordmadagaskar
Lebensraum
Baumkronen und Palmen im feuchten Tiefland

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Hohes, dicht bepflanztes Terrarium.
Temperatur
Sonnenplatz 32–35 °C, Umgebung 26–28 °C, nachts 20–22 °C.
Luftfeuchtigkeit
70–80 %, morgens und abends sprühen.
Licht
Starkes UV-B, zwölf Stunden.
Bodengrund
Kokoshumus mit Laub und Moos.
Einrichtung
Kräftige senkrechte Korkröhren und Bambus, dichte Bepflanzung.
Wasser
Tropfen an Blättern, zusätzlich eine Schale.
Fütterung
Kräftige Insekten zweimal wöchentlich, dazu Fruchtbrei. Kalk dauerhaft anbieten.
Verhalten
Tagaktiv, territorial, sehr schnell.
Umgang
Nicht anfassen. Der Biss ist spürbar, die Haut empfindlich.
Vergesellschaftung
Ein Paar bei ausreichend Platz und Sichtschutz. Kleinere Artgenossen werden gefressen.
Gesundheit
Kalkmangel bei legenden Weibchen; auf Legenot achten.
Jahresverlauf
Keine Winterruhe: Nordmadagaskar. Von Mai bis September eine trockenere Phase von acht bis zehn Wochen mit Nachtabsenkung auf 18–20 °C und kürzerer Beleuchtung. Auch hier gilt: Ohne Pause legen die Weibchen ununterbrochen und zehren von ihren Kalkreserven.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. CITES-geschützt.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 32 (Tagaktive Geckos): Grundfläche 6 × 6 Körperlängen, Höhe 8 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

Kopf-Rumpf-LängeMindestens
9 cm54 × 54 × 72 cm
11 cm66 × 66 × 88 cm
13 cm78 × 78 × 104 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Grosser Madagaskar-Taggecko in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.