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ArtenKenianische Sandboa

Kenianische Sandboa

Eryx colubrinus

Sie verbringt den grössten Teil des Tages eingegraben. Ein tiefes, grabfähiges Substrat ist wichtiger als jede sichtbare Einrichtung.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Nordost- und Ostafrika
Kenianische Sandboa (Eryx colubrinus)
Foto: The Reptilarium, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Nordost- und Ostafrika
Länder
Ägypten, Sudan, Äthiopien, Somalia, Kenia und Tansania
Lebensraum
Sandige Halbwüsten, Trockensavannen und lockere, grabfähige Böden

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Bodenorientiert und ausbruchsicher. Die nutzbare Grundfläche zählt mehr als die Höhe.
Temperatur
Wärmeplatz 32–35 °C, kühl 22–25 °C.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 30–50 %.
Licht
Tag-Nacht-Rhythmus, UVB sinnvoll.
Bodengrund
Tiefe grabfähige Erde-Sand-Mischung, nicht reiner loser Sand.
Einrichtung
Flache Verstecke, Kork und gesicherte Steine.
Wasser
Kleine Wasserschale.
Fütterung
Aufgetaute Nager.
Verhalten
Meist eingegraben, dämmerungs-/nachtaktiv.
Umgang
Sanft ausgraben, nicht am Schwanz ziehen.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Gewicht, Haut, Atmung und Verdauung.
Jahresverlauf
Sechs bis acht Wochen kühlere Trockenzeit bei 18–22 °C. Ostafrika kennt keinen Winter, aber eine ausgeprägte Trockenzeit mit weniger Aktivität. Eine Abkühlung darunter ist für diese Art nicht artgerecht.
Sicherheit
Schwere Dekoration gegen Untergraben sichern.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 43a (Kleine und mittelgrosse Pythons und Boas): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

GesamtlängeMindestens
40 cm40 × 20 × 30 cm
55 cm55 × 28 × 42 cm
70 cm70 × 35 × 53 cm
90 cm90 × 45 × 68 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Kenianische Sandboa in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.