ArtenKalifornische Kettennatter
Kalifornische Kettennatter
Lampropeltis californiae
Wach, unterwegs und mit ausgeprägtem Futtertrieb. Sie frisst im Zweifel auch andere Schlangen. Einzelhaltung ist deshalb keine Empfehlung, sondern Pflicht.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Westliches Nordamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Westliches Nordamerika
- Länder
- Westen der USA und Nordwesten Mexikos
- Lebensraum
- Wüsten, Grasland, Wälder, Küstenregionen und felsige Gebiete
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Sehr ausbruchsicheres Terrarium mit grosser Grundfläche. Die Tierschutzverordnung nennt für Königsnattern kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: mindestens 1 × 0,5 × 0,5 Körperlängen, bei 120 cm Gesamtlänge also 120 × 60 × 60 cm.
- Temperatur
- Wärmeplatz 28–31 °C, kühle Zone 21–24 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Etwa 40–55 %, feuchte Häutungsbox lokal.
- Licht
- Tageslicht und schwaches UVB sinnvoll.
- Bodengrund
- Grabfähige Erde-/Rindenmischung.
- Einrichtung
- Zwei enge Verstecke, Äste, Kork und Deckung.
- Wasser
- Stabile Trinkschale.
- Fütterung
- Aufgetaute Nager, körperzustandsorientiert.
- Verhalten
- Aktiv, neugierig und ausgeprägter Futtertrieb.
- Umgang
- Vor und nach Handling Hände von Futtergeruch reinigen.
- Vergesellschaftung
- Strikte Einzelhaltung; kann andere Schlangen fressen.
- Gesundheit
- Auf Atemwege, Maul, Milben und Gewicht achten.
- Jahresverlauf
- Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 12–15 °C entsprechen dem Jahresrhythmus im Herkunftsgebiet. Zwei bis drei Wochen vorher die Fütterung einstellen, dann über zwei Wochen abkühlen und ebenso langsam wieder anwärmen. Für die Fortpflanzung ist die Ruhe die Voraussetzung, für ein Heimtier ohne Zuchtabsicht nicht zwingend.
- Sicherheit
- Sehr guter Ausbruchsschutz; Kannibalismusrisiko.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Gattung steht in der Verordnung des BLV über die Haltung von Wildtieren (SR 455.110.3) auf der Liste der ungefährlichen Giftschlangen und ist damit von der Bewilligungspflicht nach Art. 89 Buchstabe h TSchV ausgenommen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.
Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausbruchsicheres Terrarium, artspezifische Temperaturzonen, geeignete Feuchtigkeit, Rückzugsmöglichkeiten, Wasser, Bodengrund und gegebenenfalls Winter- oder Trockenruhe bereitstellen. Lebendfütterung ist nur unter den engen Voraussetzungen von Art. 4 Abs. 3 TSchV zulässig.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Bei Import oder Ausfuhr gelten zusätzlich tierseuchen- und artenschutzrechtliche Bestimmungen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
