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ArtenSchwarze Königsnatter

Schwarze Königsnatter

Lampropeltis nigra

Einfarbig schwarz, aktiv und mit kräftigem Appetit. In Haltung und Ansprüchen der Kalifornischen Kettennatter nahe, samt deren Neigung, Artgenossen zu fressen.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Osten der USA
Schwarze Königsnatter (Lampropeltis nigra)
Foto: Peter Paplanus, Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Osten der USA
Länder
Ohio, Indiana, Illinois, Kentucky, Tennessee, Alabama und Mississippi
Lebensraum
Laubwälder, Waldränder, Feldraine und felsige Hänge

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Sehr ausbruchsicheres Terrarium mit grosser Grundfläche. Die Tierschutzverordnung nennt für Königsnattern kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: mindestens 1 × 0,5 × 0,5 Körperlängen, bei 120 cm Gesamtlänge also 120 × 60 × 60 cm.
Temperatur
Wärmeplatz 28–31 °C, kühl 20–24 °C.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 40–55 %.
Licht
Tag-Nacht-Rhythmus, UVB sinnvoll.
Bodengrund
Grabfähige Erde-/Rindenmischung.
Einrichtung
Verstecke an beiden Temperaturzonen, Kork, Äste.
Wasser
Stabile Wasserschale.
Fütterung
Aufgetaute Nager.
Verhalten
Aktiv und futterorientiert.
Umgang
Futtergeruch vor Handling entfernen.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Atemwege, Milben, Maul und Gewicht.
Jahresverlauf
Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 12–15 °C entsprechen dem Jahresrhythmus im Osten der USA. Zwei bis drei Wochen vorher die Fütterung einstellen, über zwei Wochen abkühlen und ebenso langsam wieder anwärmen. Ohne Zuchtabsicht nicht zwingend, aber gut verträglich.
Sicherheit
Kann andere Schlangen fressen.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Gattung steht in der Verordnung des BLV über die Haltung von Wildtieren (SR 455.110.3) auf der Liste der ungefährlichen Giftschlangen und ist damit von der Bewilligungspflicht nach Art. 89 Buchstabe h TSchV ausgenommen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Schwarze Königsnatter in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.