Zum Inhalt springen

ArtenAustralische Gespenstschrecke

Australische Gespenstschrecke

Extatosoma tiaratum

Ein Tier wie ein vertrocknetes Blatt, das sich bei Störung wie ein Skorpion aufrichtet. Weibchen pflanzen sich ohne Männchen fort: Aus unbefruchteten Eiern schlüpfen weitere Weibchen.

Gruppe
Schrecke
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Australien
Australische Gespenstschrecke (Extatosoma tiaratum)
Foto: H. Zell, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Australien
Länder
Queensland und New South Wales
Lebensraum
Eukalyptuswälder

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
30 × 30 × 50 cm für zwei bis drei Tiere. Höhe mindestens dreimal die Körperlänge.
Temperatur
22–28 °C, Nachtabsenkung erwünscht.
Luftfeuchtigkeit
60–70 %, täglich leicht sprühen.
Licht
Keine besondere Beleuchtung nötig.
Bodengrund
Kokoshumus, fängt die Eier auf.
Einrichtung
Frische Futterzweige in einer Vase, Netzdecke zum Hängen.
Wasser
Tropfen an den Blättern.
Fütterung
Brombeer- und Himbeerblätter, Eiche oder Haselnuss: ganzjährig frisch. Das ist der eigentliche Aufwand bei Schrecken.
Verhalten
Nachtaktiv, tagsüber reglos. Bei Störung Drohhaltung mit aufgestelltem Hinterleib.
Umgang
Möglich, aber die Tiere sind empfindlich; nie an den Beinen greifen.
Vergesellschaftung
Gruppen sind unproblematisch.
Gesundheit
Misslungene Häutungen bei zu niedrigem Behälter oder zu trockener Luft.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase. Lebenserwartung rund ein Jahr.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Eier und Tiere niemals in die Natur gelangen lassen.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Ausreichende Höhe zur Häutung, ganzjährig frisches Futterlaub, ausbruchsicherer Verschluss. Überzählige Eier einfrieren statt weitergeben: Schrecken vermehren sich rasant.

Unterlagen

Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Wirbellose niemals in die Natur entlassen: Auch harmlos wirkende Arten können sich etablieren.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Australische Gespenstschrecke in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.