ArtenAustralische Gespenstschrecke
Australische Gespenstschrecke
Extatosoma tiaratum
Ein Tier wie ein vertrocknetes Blatt, das sich bei Störung wie ein Skorpion aufrichtet. Weibchen pflanzen sich ohne Männchen fort: Aus unbefruchteten Eiern schlüpfen weitere Weibchen.
- Gruppe
- Schrecke
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Australien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Australien
- Länder
- Queensland und New South Wales
- Lebensraum
- Eukalyptuswälder
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- 30 × 30 × 50 cm für zwei bis drei Tiere. Höhe mindestens dreimal die Körperlänge.
- Temperatur
- 22–28 °C, Nachtabsenkung erwünscht.
- Luftfeuchtigkeit
- 60–70 %, täglich leicht sprühen.
- Licht
- Keine besondere Beleuchtung nötig.
- Bodengrund
- Kokoshumus, fängt die Eier auf.
- Einrichtung
- Frische Futterzweige in einer Vase, Netzdecke zum Hängen.
- Wasser
- Tropfen an den Blättern.
- Fütterung
- Brombeer- und Himbeerblätter, Eiche oder Haselnuss: ganzjährig frisch. Das ist der eigentliche Aufwand bei Schrecken.
- Verhalten
- Nachtaktiv, tagsüber reglos. Bei Störung Drohhaltung mit aufgestelltem Hinterleib.
- Umgang
- Möglich, aber die Tiere sind empfindlich; nie an den Beinen greifen.
- Vergesellschaftung
- Gruppen sind unproblematisch.
- Gesundheit
- Misslungene Häutungen bei zu niedrigem Behälter oder zu trockener Luft.
- Jahresverlauf
- Keine Ruhephase. Lebenserwartung rund ein Jahr.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig. Eier und Tiere niemals in die Natur gelangen lassen.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausreichende Höhe zur Häutung, ganzjährig frisches Futterlaub, ausbruchsicherer Verschluss. Überzählige Eier einfrieren statt weitergeben: Schrecken vermehren sich rasant.
Unterlagen
Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Wirbellose niemals in die Natur entlassen: Auch harmlos wirkende Arten können sich etablieren.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
