Zum Inhalt springen

ArtenIndische Stabschrecke

Indische Stabschrecke

Carausius morosus

Das klassische erste Terrarientier: anspruchslos, ungefährlich und in jedem Zimmer zu halten. Sie vermehrt sich ohne Männchen und genau das macht sie zum Problem, wenn Tiere ins Freie gelangen.

Gruppe
Schrecke
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Südasien
Indische Stabschrecke (Carausius morosus)
Foto: Anagoria, Wikimedia Commons, CC BY 3.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südasien
Länder
Südindien; weltweit als Zuchttier verbreitet
Lebensraum
Gebüsch und Waldränder

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
30 × 30 × 40 cm für eine Gruppe.
Temperatur
20–25 °C, Zimmertemperatur genügt.
Luftfeuchtigkeit
60–70 %, alle zwei Tage sprühen.
Licht
Keine besondere Beleuchtung nötig.
Bodengrund
Küchenpapier oder Kokoshumus.
Einrichtung
Futterzweige in einer Vase, Netzdecke zum Hängen.
Wasser
Tropfen an den Blättern.
Fütterung
Brombeer-, Himbeer- oder Efeublätter, ganzjährig frisch.
Verhalten
Nachtaktiv, tagsüber reglos an Zweigen.
Umgang
Möglich; die Tiere sind ruhig, aber zerbrechlich.
Vergesellschaftung
Gruppenhaltung ist der Normalfall.
Gesundheit
Sehr robust. Häutungsprobleme nur bei zu niedrigem Behälter.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Die Art vermehrt sich ohne Männchen: Ein einziges entwichenes Tier kann eine Population begründen. Überzählige Eier einfrieren, nichts ins Freie geben.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Ausbruchsicherer Verschluss und ausreichende Höhe zur Häutung. Überzählige Eier einfrieren: Ein einziges entwichenes Weibchen kann sich ohne Partner fortpflanzen.

Unterlagen

Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Wirbellose niemals in die Natur entlassen: Auch harmlos wirkende Arten können sich etablieren.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Indische Stabschrecke in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.