ArtenIndische Stabschrecke
Indische Stabschrecke
Carausius morosus
Das klassische erste Terrarientier: anspruchslos, ungefährlich und in jedem Zimmer zu halten. Sie vermehrt sich ohne Männchen und genau das macht sie zum Problem, wenn Tiere ins Freie gelangen.
- Gruppe
- Schrecke
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Südasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südasien
- Länder
- Südindien; weltweit als Zuchttier verbreitet
- Lebensraum
- Gebüsch und Waldränder
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- 30 × 30 × 40 cm für eine Gruppe.
- Temperatur
- 20–25 °C, Zimmertemperatur genügt.
- Luftfeuchtigkeit
- 60–70 %, alle zwei Tage sprühen.
- Licht
- Keine besondere Beleuchtung nötig.
- Bodengrund
- Küchenpapier oder Kokoshumus.
- Einrichtung
- Futterzweige in einer Vase, Netzdecke zum Hängen.
- Wasser
- Tropfen an den Blättern.
- Fütterung
- Brombeer-, Himbeer- oder Efeublätter, ganzjährig frisch.
- Verhalten
- Nachtaktiv, tagsüber reglos an Zweigen.
- Umgang
- Möglich; die Tiere sind ruhig, aber zerbrechlich.
- Vergesellschaftung
- Gruppenhaltung ist der Normalfall.
- Gesundheit
- Sehr robust. Häutungsprobleme nur bei zu niedrigem Behälter.
- Jahresverlauf
- Keine Ruhephase.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig. Die Art vermehrt sich ohne Männchen: Ein einziges entwichenes Tier kann eine Population begründen. Überzählige Eier einfrieren, nichts ins Freie geben.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausbruchsicherer Verschluss und ausreichende Höhe zur Häutung. Überzählige Eier einfrieren: Ein einziges entwichenes Weibchen kann sich ohne Partner fortpflanzen.
Unterlagen
Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Wirbellose niemals in die Natur entlassen: Auch harmlos wirkende Arten können sich etablieren.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
