ArtenNeukaledonischer Riesengecko
Neukaledonischer Riesengecko
Rhacodactylus leachianus
Der grösste Gecko der Welt, schwer, langsam und erstaunlich stimmfreudig. Ein Tier für Jahrzehnte: Weibchen werden über zwanzig Jahre alt.
- Gruppe
- Gecko
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Neukaledonien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Neukaledonien
- Länder
- Grande Terre und vorgelagerte Inseln
- Lebensraum
- Feuchte Wälder, Baumhöhlen in grosser Höhe
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Hoch und stabil, mit kräftigen Ästen. Die Tierschutzverordnung nennt für Neukaledonische Riesengeckos kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: für ein Paar mindestens 6 × 6 × 8 Kopf-Rumpf-Längen, bei 22 cm also 132 × 132 × 176 cm.
- Temperatur
- 22–27 °C, nachts 19–21 °C. Über 30 °C wird kritisch.
- Luftfeuchtigkeit
- 60–75 %, abends sprühen, tagsüber abtrocknen.
- Licht
- Schwaches UV-B förderlich.
- Bodengrund
- Kokoshumus mit Laub.
- Einrichtung
- Dicke senkrechte Korkröhren als Tageshöhle, kräftige Äste. Die Tiere sind schwer und brauchen tragfähige Struktur.
- Wasser
- Schale und Tropfen an Blättern.
- Fütterung
- Fertigbrei für Fruchtgeckos zweimal wöchentlich, dazu Insekten und selten eine kleine Maus.
- Verhalten
- Nachtaktiv, ruhig, ortstreu. Gibt knurrende Laute von sich.
- Umgang
- Möglich, aber der Biss ist kräftig. Ruhig und langsam vorgehen.
- Vergesellschaftung
- Einzeln. Paare nur bei sehr grossem Becken und dauerhafter Beobachtung; Streit endet blutig.
- Gesundheit
- Sehr langlebig und robust, empfindlich gegen Wärme.
- Jahresverlauf
- Kühlere Phase im Winter bei 19–20 °C.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.
Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
