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ArtenBerberskink

Berberskink

Eumeces schneiderii

Kräftig gebaut, goldbraun mit orangen Flecken und erstaunlich zutraulich. Er gräbt viel und verlangt vor allem eines: einen tiefen Bodengrund statt einer dekorativen Sandschicht.

Gruppe
Echse
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Nordafrika und Vorderasien
Berberskink (Eumeces schneiderii)
Foto: Uhlemanns, Wikimedia Commons, Copyrighted free use

Wo die Art herkommt

Weltregion
Nordafrika und Vorderasien
Länder
Von Algerien über Ägypten und Vorderasien bis Pakistan
Lebensraum
Trockene Steppen und Halbwüsten mit festem Boden

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Bodenorientiert, mit grabfähigem Substrat.
Temperatur
Sonnenplatz 40 °C, Umgebung 26–30 °C, kühle Ecke 24 °C, nachts 20 °C.
Luftfeuchtigkeit
40–50 %, mit feuchter Grabecke.
Licht
Starkes UV-B, zwölf Stunden.
Bodengrund
Mindestens 20 cm Lehm-Sand-Gemisch, standfest zum Graben.
Einrichtung
Flache Steine, Korkröhren, mehrere Verstecke.
Wasser
Flache Schale.
Fütterung
Insekten, gelegentlich etwas Obst und Grünfutter. Zwei- bis dreimal wöchentlich.
Verhalten
Tagaktiv, gräbt ausgedehnt, sonnt sich. Wird oft handzahm.
Umgang
Wird gut vertragen. Nie am Schwanz greifen: Er bricht ab.
Vergesellschaftung
Einzeln oder ein Paar bei viel Fläche.
Gesundheit
Robust. Verfettung bei zu häufiger Fütterung.
Jahresverlauf
Winterruhe von acht Wochen bei 15–18 °C.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 28a (Kleine und mittelgrosse Bodenskinke): Grundfläche 7 × 4 Körperlängen, Höhe 3 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

Kopf-Rumpf-LängeMindestens
12 cm84 × 48 × 36 cm
15 cm105 × 60 × 45 cm
18 cm126 × 72 × 54 cm
20 cm140 × 80 × 60 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Berberskink in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.