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ArtenZierschildkröte

Zierschildkröte

Chrysemys picta

Die legale Alternative zur verbotenen Rotwangen-Schmuckschildkröte: ähnlich gross, ähnlich zu halten, aber ohne Verbot. Auch sie gehört niemals in ein Gewässer im Freien.

Gruppe
Schildkröte
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Nordamerika
Zierschildkröte (Chrysemys picta)
Foto: Sixflashphoto, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Nordamerika
Länder
Südkanada bis Nordmexiko
Lebensraum
Flache, pflanzenreiche Gewässer mit Sonnenplätzen

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Grosses Becken, besser ein Gartenteich mit Umzäunung.
Temperatur
Wasser 22–26 °C, Sonnenplatz 35 °C.
Luftfeuchtigkeit
Wasserlebend.
Licht
UV-B über dem Landteil, zwölf Stunden.
Bodengrund
Sand oder blank.
Einrichtung
Grosser trockener Landteil, Wurzeln, Wasserpflanzen.
Wasser
Starker Filter, wöchentlicher Teilwechsel.
Fütterung
Erwachsene überwiegend pflanzlich, Jungtiere mehr tierisch. Sparsam füttern.
Verhalten
Tagaktiv, sonnt ausgiebig, sehr futterbezogen.
Umgang
Nur zur Kontrolle.
Vergesellschaftung
Einzeln oder mehrere Weibchen bei viel Platz und mehreren Sonnenplätzen.
Gesundheit
Panzerprobleme bei schlechter Wasserqualität und fehlendem Trockenplatz.
Jahresverlauf
Winterruhe bei 6–10 °C über zwei bis drei Monate.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Aussetzen ist verboten: Auch diese Art wäre in Schweizer Gewässern invasiv.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 9 (Schmuck- und Zierschildkröten): Landteil 2 × 2 Körperlängen, dazu Wasserteil 5 × 3 bei 2 Körperlängen Tiefe. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 1 × 1 Körperlängen Landteil und 2 × 2 Körperlängen Wasserteil.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Panzerlänge, gerade gemessen vom vorderen zum hinteren Panzerrand, nicht über die Wölbung (Carapax-Stockmass). Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

PanzerlängeMindestens
10 cmLandteil 20 × 20 cm, dazu Wasserteil 50 × 30 cm, 20 cm an der tiefsten Stelle
15 cmLandteil 30 × 30 cm, dazu Wasserteil 75 × 45 cm, 30 cm an der tiefsten Stelle
20 cmLandteil 40 × 40 cm, dazu Wasserteil 100 × 60 cm, 40 cm an der tiefsten Stelle
25 cmLandteil 50 × 50 cm, dazu Wasserteil 125 × 75 cm, 50 cm an der tiefsten Stelle

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Grosser Landteil mit Wärme und UV-B, sauberes Wasser mit Filter, bei Teichhaltung ausbruchsichere Umrandung. Aussetzen ist verboten.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Zierschildkröte in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.